Seit Mitte Dezember 2015 haben Unbekannte in mehreren Fällen in Bad Kissingen und Bad Neustadt an der Saale Geschädigte unter Vorhalt einer Spendenliste geschickt abgelenkt und sie so um Bargeld gebracht. Die Polizei warnt vor der Masche.
Am 11. Dezember 2015 waren Unbekannte gegen 11 Uhr in Bad Kissingen mit dieser Masche aktiv. Wie die Polizei berichtet, sprach eine Frau einen damals 77-Jährigen in der Straße "Spitzwiese" an und bat um eine Spende. Gleichzeitig händigte sie dem Mann auch eine Spendenliste aus, in die er sich eintragen sollte. Eine zweite Unbekannte verwickelte dann die Frau des Geschädigten in ein Gespräch, so dass die erste Frau dem Mann Scheingeld aus der Geldbörse entwendete.
Trotz Bemerken des Diebstahls und der Aufforderung an die Frauen, stehen zu bleiben, entfernten sich die Täterinnen. Beide stiegen in einen grauen Audi A6 mit dem Anfangskennzeichen WES, an dessen Steuer ein dritter Unbekannter saß. Eine sofortige Fahndung der Bad Kissinger Polizei verlief ohne Ergebnis. Alle drei Personen hatten südländisches Aussehen.
Auch in Bad Neustadt mit Spendenzettel unterwegs
Am 21.
Januar 2016 ist dann der graue Audi abermals in Bad Neustadt im Bereich des Marktplatzes in Erscheinung getreten. Auch war eine Frau mit einem Spendenzettel unterwegs. Wiederum wurde beobachtet, dass die Frau zu einem Unbekannten in den Audi stieg.
Zwei weitere Fälle ereigneten sich am 25. Januar gegen Mittag in Bad Kissingen und Bad Neustadt. Mit der gleichen Vorgehensweise wurde den Geschädigten durch Unbekannte Geld entwendet.
In diesem Zusammenhang hat man einen blauen Kombi beobachtet, der mit den Taten in Verbindung gebracht werden könnte.
Die Unterfränkische Polizei bittet nun Zeugen, die Hinweise zur Identität der Täter oder zu den Fahrzeugen geben können, sich bei der Bad Kissinger (Telefon 0971/7149-0) oder Bad Neustadter Polizei (Telefon 09771/606-0) zu melden.
Außerdem rät das Polizeipräsidium Unterfranken, im Falle einer solchen Situation, gerade im Hinblick auf etwaige Spenden, auf Bargeld und Wertsachen achtzugeben und im Zweifelsfall die Polizei zu verständigen.