In Zeitlofs angekommen, habe er die Autoschlüssel geholt, sei in sein eigenes in einem Hof geparktes Auto gestiegen und sei langsam losgefahren. Das spätere Opfer sei auf seinen Wagen zugetreten, habe sich davorgestellt und die Hand auf die Motorhaube gestützt.
Der Angeklagte will dann relativ langsam auf der Mühlgartenstraße angefahren sei, "im 1. Gang, vielleicht 20 km/h" so sein Anwalt. Das spätere Opfer, das zwischenzeitlich auf die Motorhaube gesprungen war, sei dann nach rechts von der Fahrzeugfront heruntergeglitten. In Panik sei der 24-Jährige weggefahren.
Weit kam er nicht. Noch in Zeitlofs habe er angehalten, sich besonnen und sei umgedreht. Nach "drei bis fünf Minuten" soll er wieder an der Stelle gewesen sein, an der der 21-Jährige lag. Er will gerufen haben: "Ich habe das nicht gewollt."
Die Vernehmung der beiden Zeugen - der 19-Jährigen und eines Bekannten aus Bad Brückenau - drehte sich vor allem darum, ob der Angeklagte sein Opfer aktiv "aufgegabelt" hat, wie schnell er dann fuhr und ob er (mit dem 21-Jährigen auf der Motorhaube) gebremst hat. Die Aussagen waren widersprüchlich.
Der Bekannte sagte aus, das spätere Opfer sei aktiv auf die Motorhaube des Angeklagten geklettert. Der sei losgefahren, habe auf etwa 30 bis 40 km/h beschleunigt und nicht gebremst. Der 24-Jährige habe erst angehalten, als der Andere von der Autofront runter war. Dann sei er davongebraust. Ob das Opfer gefallen oder gesprungen sei, konnte der Zeuge nicht beurteilen.
Das konnte auch die 19-Jährige nicht. Ihr fehlten in der Erinnerung weitgehend die Sekunden zwischen dem Aufstützen des 21-Jährigen auf der Motorhaube und dem Fall des Freundes, den sie schon seit Jahren kannte. Sie wusste aber noch, dass das Fahrzeug "mit Vollgas" beschleunigte. Quietschende Reifen hörte sie aber nicht. Die junge Frau war diejenige, die den Krankenwagen rief und Erste Hilfe organisierte.
Wenig Genaues zum Unglückshergang
Die Unfallgutachterin konnte wenig zur Rekonstruktion der Geschehnisse beitragen. Nach eigenen Angaben vor Gericht fand sie am Auto des Angeklagten nur Handabdrücke und Wischspuren, die dafür sprechen, dass das Opfer sich auf der Motorhaube aufgestützt und später drauf gesessen oder gelegen hat. Aber eben keine Hinweise auf unfreiwilliges "Aufladen" durch den Angeklagten am Stoßfänger. Ebenso wenig konnte sie belegen, dass der 24-Jährige gebremst hatte, um sein Opfer "loszuwerden". Sie hielt es für plausibel, dass der 21-Jährige aufgesprungen war. Das Auto dürfte maximal zwischen 40 und 50 km/h gefahren sein. Mehr sei technisch unter den Gegebenheiten vor Ort nicht möglich.
Der psychiatrische Gutachter bescheinigte dem Angeklagten, dass er zum Zeitpunkt des Vorfalls keine eingeschränkte oder aufgehobene Steuerungsfähigkeit hatte. Er ist also schuldfähig.
Er sah aber einige Faktoren, die die Geschehnisse in der Schicksalsnacht begünstigten. So fiel der Angeklagte schon in der Kindheit und Jugend durch Aufmerksamkeits- und Konzentrationsprobleme auf, die zeitweise ärztlich behandelt wurden. Auf manche Ereignisse reagiere er depressiv, aber auch ärgerlich und gereizt.
Das "eigenartige Beziehungsgefüge" mit der Angebeteten - also eine gewisse körperliche Nähe, aber keine erwiderten Gefühle - hätte ihm zugesetzt. Über zwei bis drei Monate habe er womöglich Frust aufgebaut. Die Aussprache mit der 19-Jährigen und deren Zurückweisung kurz vor der schicksalhaften Nacht seien dazugekommen. Schon im Februar 2021 soll es übrigens einen halbherzigen Suizidversuch gegeben haben.
Der Gutachter erwähnte auch Schuldgefühle beim Angeklagten. In den Tagen nach der "Tat" in der Psychiatrie soll er "freudlos" gewesen sein, Schlafstörungen und Alpträume gehabt haben.
Dazu passt die Beobachtung eines Polizisten, der als einer der ersten am "Tatort" war. Der Angeklagte sei aufgelöst gewesen, habe immer wieder angefangen zu weinen. Er habe immer wieder gefragt: "Habe ich ihn umgebracht." Und er habe gesagt: "Ich wollte das alles doch gar nicht."
Der Prozess wird am 10. März fortgesetzt, dann wahrscheinlich schon mit den Plädoyers.