Hier hatten sie Glück: "Die Polizei hatte den Jungen ermittelt, der die Fotos in Umlauf gebracht hat. Das muss nicht immer der Fall sein", so Kaesberg. Dabei stellte sich heraus: Die Person hatte noch bei weiteren Jugendlichen um Nacktfotos gebettelt. Was aus Vorfällen wie diesen folgt: Die Opfer fühlen sich nackt, haben keine natürliche Intimsphäre mehr. Die Mitschülerinnen und Mitschüler lästern, mobben, beschimpfen.
Was die Opfer tun können: bestenfalls Eltern, die Schule, eine Vertrauenslehrkraft, die Jugendwarte in den Vereinen oder eine andere Vertrauensperson zu Rate ziehen. Beweise wie das Betteln um Fotos per Screenshot sichern. Und es bei der Polizei anzeigen, wenn intime Bilder weitergeschickt werden. "Das ist das Problem: Es gibt keinen Paragrafen im Strafgesetzbuch, der ausdrücklich Cyber-Mobbing beschreibt. Deswegen ist die Verurteilung hier auch sehr schwer." Das Gericht sehe die Ehrverletzung nicht. Die Urteile zu Cybermobbing und Sexting seien in Deutschland noch sehr zaghaft.
Straftaten im Landkreis
Im Bereich der Polizei Bad Kissingen (das Gebiet entspricht etwa dem Altlandkreis) spiele dieser Themenbereich eher eine untergeordnete Rolle, sagt Thomas Baumeister, stellvertretender Dienststellenleiter der Polizei Bad Kissingen. Fälle, die in den Bereich Cyber-Mobbing fallen würden, würden unter die Tatbestände Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen fallen. Hier sind in den vergangenen zwölf Monaten 20 Fälle eingegangen.
Bezüglich dem Sexting in dem Sinne, dass im Vertrauen versandte Bilder weitergeschickt wurden, gab es zwei Fälle. "Aus Erfahrung kann ich aber sagen: Die Dunkelziffer ist sehr hoch. Diese Vorfälle werden nicht oft angezeigt", sagt der Polizeibeamte. Ganz wichtig sei es, die Jugendlichen über die Gefahren aufzuklären. Und ihnen klarzumachen, "dass das kein Spaß ist, sondern Straftaten." Handelt es sich um Bilder von jungen Personen, könne das sogar in die Kategorie "Kinderpornografie" fallen, was besonders harte Strafen birgt.
Was Eltern machen können
Was Eltern machen können, ist vor allem: Wissen weitergeben, miteinander reden. "Aufklärung ist wichtig. Sie sollten mit den Kindern sprechen und sie über die Gefahren aufklären", rät Kaesberg. Um diese Vorfälle zu verhindern ist es auch wichtig, dafür zu sorgen, dass die eigenen Kinder nicht zu Täterinnen und Tätern werden. Um seine Kinder zu schützen braucht es ein Grundmaß an technischem Wissen.
Außerdem gebe es Apps, mit denen sie überwachen können, was ihre Kinder tun. Dabei sollten sie dem Kind nicht zu viel Privatsphäre nehmen. Kaesberg hält jedoch fest: "Ein Patentrezept gibt es nicht."
Sexting, aber sicher(er)
Sexting ist nie sicher. Keiner kann zu 100 Prozent wissen, dass Bilder nicht weiterverschickt werden. Auch auf scheinbar sicheren Apps wie Snapchat können Fotos abgefangen und gespeichert werden. Der Jugendsender "funk" gibt in der Sendung "Auf Klo" dennoch Tipps. Erlaubt ist Sexting ab 14 Jahren. Es ist wichtig, dass es einvernehmlich geschieht, also beide Partner ihr Okay geben.
Beachten müssen die Personen folgendes: nicht drängen lassen, nur Bilder versenden, wenn man sich wohl damit fühlt. Vertrauenswürdigkeit des Chatpartners überdenken. Nie an fremde Menschen senden. Festlegen, dass das Weiterversenden ein absolutes Tabu ist. Nicht erkennbar sein, das heißt: Kopf nicht mit auf das Bild. Keine Merkmale wie Muttermale oder Tattoos.