Umstrittene Kontakte zu anderen Parteien und widersprüchliche Berufsangaben: In Bad Kissingen gibt es aufgeregte Diskussionen um einen Bewerber für die Stadtratswahl.
Die Bürgerliste "Zukunft Bad Kissingen" hat sich nicht so leicht getan wie etablierte Parteien, Bewerber für die Stadtratswahl am 15. März zu nominieren. Bis zu 30 Kandidaten wären möglich gewesen, elf stehen auf dem offiziellen Wahlvorschlag der Bürgerliste. Mit einem davon hat die aus einem Streit der Heiligenfeld GmbH mit der Stadt Bad Kissingen entstandene Liste jetzt allerdings Probleme.
Nach Kritik von verschiedenen Seiten hat die Initiative die Zusammenarbeit mit dem betreffenden Bewerber eingestellt und sich, so die Vorsitzenden Michael Lang und Carsten Ernst, "ganz klar von ihm distanziert". Plakate, die den 63-Jährigen zeigen, waren vergangene Woche noch in der Stadt zu sehen. Sie müssten nach Angaben der Initiative aber bereits komplett entfernt oder durch andere ersetzt sein.
Zusammenarbeit aufgekündigt
Eine Stellungnahme zu den Gründen ihrer Distanzierung geben die Vorsitzenden der "Zukunft Bad Kissingen" nicht ab. Sie könnten zu den Anschuldigungen nichts sagen, erklären sie im Gespräch mit dieser Redaktion. Der Eindruck, den die Vorwürfe hinterließen, muss aber immerhin stark genug gewesen sein, die Zusammenarbeit aufzukündigen. Im Kern geht es um zwei Themen: die frühere Mitgliedschaft des Bewerbers in anderen Parteien, vor allem der AfD. Und um das, was im Wahlvorschlag als Berufsangabe steht.
Die "Zukunft Bad Kissingen" ist nicht die erste Liste, die den Mann als Kandidaten führt. 2014 nannte ihn die SPD im baden-württembergischen Laupheim als einen ihrer "Kandidaten für Gemeinderat und Ortschaftsrat". Bei der AfD war er danach auch. Als der Kreisverband Unterfranken Nord der Alternative für Deutschland von der Kandidatur auf der Liste der "Zukunft Bad Kissingen" erfuhr, berichtete der Kreisverband auf Facebook unter anderem, der 63-Jährige sei nach Auseinandersetzungen "auf unseren Antrag hin" vom Landesschiedsgericht Bayern der Partei aus der AfD ausgeschlossen worden. Das Bundesschiedsgericht habe das Rechtsmittel dagegen zurückgewiesen.
Widersprüchliche Angaben zum Beruf
Eigentlich müsste damit eine grundsätzliche Forderung der "Zukunft Bad Kissingen" an ihre Kandidaten erfüllt sein. Die Bewerber sollen keiner anderen Partei oder Gruppierung angehören. "Wir wollen parteiunabhängig sein und keine Ideologie unterstützen", erklärt Michael Lang dazu.
Dass die "Zukunft Bad Kissingen" die Zusammenarbeit mit dem Kandidaten aufgekündigt hat, hängt möglicherweise aber eher mit den für die Bürgerliste peinlichen Umständen bei seiner Berufsangabe zusammen. Auf dem offiziellen Wahlvorschlag steht "Facharzt für Psychologie i.R.". Solange der 63-Jährige noch als Kandidat auf der Homepage der Bürgerliste vorgestellt wurde, lautete die Berufsangabe dort "Fachtherapeut, VdK-Fachberater Barrierefreiheit". In der Laupheimer SPD-Information von 2014 stand "Fachberater Medizintechnik".
AfD kündigt Strafanzeige an
Welche der unterschiedlichen Berufsangaben richtig ist, vermag im Moment außer dem Betreffenden selbst niemand so recht zu verifizieren. Die AfD geht davon aus, dass zumindest der Facharzt nicht den Tatsachen entspreche. "Uns gegenüber", heißt es beim AfD-Kreisverband Unterfranken Nord auf Facebook, habe er immer angegeben, "er sei Krankenpfleger und zuletzt Vertreter für Medizinprodukte gewesen".
Das ist leider eine Möglichkeit, die tatsächlich eintreten kann, dass eine Person auf einer Partei Liste steht und dessen Angaben zu seiner zum größten Teil falsch sind. Der Kandidat ist, wie hier zu lesen war auch bei der AFD rausgeflogen, wegen seinen Äußerungen mit Hitler Grüßen. Was ich nicht nachvollziehen kann, ist dass der Name der Person nicht öffentlich genannt werden darf. Schließlich kann er, da unbenannt, Stimmen bekommen, die ihm einen Sitz im Stadtrat ermöglichen, weil der Wähler ja nicht weiß um wen es sich handelt .
Gut in Kissingen ist der Name sicherlich einigen bekannt, aber das dürfte nicht ausreichend sein. Ich würde es daher begrüßen wenn die Redaktion den Namen öffentlich nennen würde, denn die negativen Aussagen sind ja der Redaktion als zutreffend bestätigt worden. Das würde den anderen auf der Liste zugutekommen, die eventuell für diese Person gehalten werden, der sie aber gar nicht sind.