Zum Streit gab der Angeklagte an, der Bierkrug und der Regenschirm seien nie im Spiel gewesen. Vielmehr habe ihm der Nachbar einen Faustschlag ans Kinn verpasst, woraufhin er ihm auch "eine gelangt" habe, er aber nicht sagen könne, wo er ihn getroffen, oder ob er ihn geschubst habe. Danach habe der andere Mann die Türe zugemacht, er habe wütend dagegen gespuckt und gesagt, man werde sich ja bestimmt noch einmal sehen. Kurz darauf habe sein Kollege ihn, wie vereinbart, abgeholt.
Der als Zeuge geladene Geschädigte beschrieb die Situation, wie es in der Anklage stand: Nachdem er die Haustür zum Lüften geöffnet habe, habe der Angeklagte die als Sicherung verwendeten Eisen weggetreten, geschrien "die Tür bleibt zu" und ihm ins Gesicht gespuckt.
In der folgenden Rangelei habe er sich nur gewehrt, aber das sei mehr ein "Streicheln mit der Faust" gewesen. Als sein Widersacher nach dem Bierkrug gegriffen habe, habe er die Tür zum Glück fast zuziehen können. Der Bierkrug gehöre ebenso wie der Schirm ihm. Laut Angeschuldigten diente der Krug beim Rauchen vor dem Haus als Aschenbecher.
Was ist mit dem Hausschlüssel
Zum Schlag mit dem Bierkrug und dem Stechen mit dem Schirm kam laut dem Zeugen folgende Morddrohung: "Wenn es dunkel ist, steche ich dich ab." Deshalb schlafe er noch heute schlecht, der ehemalige Mieter sei zwar längst ausgezogen, habe aber den Hausschlüssel behalten.
Mehrfach forderte der Zeuge den Angeklagten auf, den Schlüssel herauszurücken, sogar noch, als ihn die Richterin förmlich aus dem Zeugenstand entlassen und darauf hingewiesen hatte, dass er jetzt nichts mehr zu sagen habe. Noch aus dem Flur rief er in Sachen Schlüssel in den Sitzungssaal.
Nach diesem Auftritt des einzigen Zeugen sah die Richterin den Staatsanwalt fragend an und sprach von Möglichkeiten der Verfahrenserledigung. So wie es sich darstelle, komme man mit der Körperverletzung nicht weiter, bemerkte der Anklagevertreter. Es bleibe die Frage, was mit Bedrohung und Beleidigung sei. Dazu beteuerte der Angeklagte nur, "wir sehen uns bestimmt noch mal" gesagt zu haben.
Keine Auflagen
"Ich tendiere zu glatt", kündigte Richterin Kristina Heiduck schließlich an, womit sie eine Verfahrenseinstellung ohne Auflagen meinte, und der Staatsanwalt stimmte zu.
Deshalb muss der Angeschuldigte nur seine Auslagen bezahlen, die sich in Grenzen halten dürften, weil er ohne Anwalt erschien, und er behält juristisch ein weiße Weste. Die eigentlichen Verfahrenskosten trägt die Staatskasse. Jürgen Kamm