"Reines" oder "allgemeines" Wohngebiet?: Die Diskussion zieht sich schon jahrelang hin, und der Maßbacher Bürgermeister widerspricht einer ständig wiederholten Behauptung.
Bürgermeister Matthias Klement (CSU) ärgert es immer wieder: In der Diskussion um den zulässigen Schallleistungspegel für die fünf von der Firma Green City Energy (GCE) gebauten Windkraftanlagen werde ständig behauptet, dass der Gemeinderat im Herbst 2013 das Wochenendhausgebiet Schalksberg vom "reinen" zum "allgemeinen" Wohngebiet herabgestuft habe. "Das stimmt nicht", stellt er im Gespräch mit dieser Zeitung klar.
Klage einer Bewohnerin Zusätzliche Brisanz bekam das Thema, als eine Bewohnerin des Schalksbergs im Januar beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Änderungsbescheid einreichte, den das Kissinger Landratsamt für den Bau der GCE-Anlagen erstellt hatte (wir berichteten). Darin sieht die Behörde den Schalksberg nicht mehr als "reines" (wie im Erstbescheid), sondern als "allgemeines" Wohngebiet an und ordnet daher einen höheren Schallleistungspegel zu als zuvor. Laut Bebauungsplan von 1971 ist der obere Teil des Schalksbergs mit knapp 65 Hektar (der Teil, um den es bei der Klage geht) ein Wochenendhaus-Gebiet, geht Klement in die Entstehungsgeschichte zurück. Für den unteren, kleineren Teil des Schalksbergs (etwas mehr als drei Hektar) war 1995 ein neuer Bebauungsplan aufgestellt worden.
Die Kommune wollte dort ein allgemeines Wohngebiet ausweisen, das Vorhaben scheiterte seinerzeit jedoch an einer Normenkontrollklage der Schalksberg-Bewohner. Erst im Jahr 2000 wurde dieser Abschnitt des Wochenendhaus-Gebiets laut Klement per Bebauungsplan zum allgemeinen Wohngebiet erklärt.
Als das Landratsamt für den GCE-Bescheid die Lärm-Richtwerte für den Schalksberg bemessen sollte, stand man dort vor dem Problem, dass es in der Technischen Anleitung (TA) Lärm, einer bundesdeutschen Verwaltungsvorschrift, für "Wochenendhaus-Gebiete" keine Vorgaben gibt, so Klement. Es werden dort lediglich Werte für "reine" oder "allgemeine" Wohngebiete, beziehungsweise Industrie- oder Gewerbegebiete aufgelistet. Es stellte sich die Frage, wie der obere Teil des Schalksbergs einzustufen ist, so Klement im Gespräch mit dieser Zeitung. Das bestätigt Oberregierungsrat Thomas Schoenwald auf Anfrage. Als es im ersten Genehmigungsbescheid für die GCE-Windräder vom März 2013 darum ging, die Lärm-Richtwerte für den Schalksberg festzulegen, gab es keine juristisch verwertbaren Grundsätze, schildert Schoenwald das damalige Prozedere im Landratsamt.
Man fand nur eine städtebauliche Empfehlung aus den 1980-er Jahren, die Wochenendhaus-Gebiete den reinen Wohngebieten gleichsetzte, sagt er. "Das haben wir dann angewendet." Erst im Vorfeld des Änderungsbescheids zu den Maßbacher Windkraftanlagen, den das Landratsamt der Firma GCE im Oktober 2013 übermittelte (zwei der fünf Rotoren müssen nun nachts nicht mehr abgeschaltet werden), kritisierten die Anwälte der Firma GCE laut Schoenwald die Einstufung des oberen Schalksbergs als "reines" Wohngebiet und bezeichneten dies als rechtlich nicht haltbar.
Entscheidung im Ratsgremium "Wir forschten nochmals nach", so der Abteilungsleiter weiter. Die damalige Entscheidung habe sich dann tatsächlich rechtlich nicht untermauern lassen. Vielmehr sei in solchen Fällen laut Gesetz der "planerische Wille der Gemeinde" verbindlich.
Das Maßbacher Ratsgremium musste also im Herbst 2013 darüber befinden, nach welchen Kriterien das Wochenendhaus-Gebiet einzustufen ist, erklärt Bürgermeister Klement. "Keine leichte Entscheidung", gibt er zu. Nach intensiver Beratung sei man damals im Gremium jedoch übereingekommen, auch den oberen Teil des Schalksberg als "allgemeines" Wohngebiet einzustufen, nachdem der untere Teil bereits allgemeines Wohngebiet ist, sagt Klement.
"Außerdem gibt es in der gesamten Marktgemeinde Maßbach kein reines Wohngebiet." Der Ratsbeschluss ist laut Klement im Ernstfall auch rechtskräftig, obwohl der erste Bebauungsplan weiter besteht, in dem lediglich ein "Wochenendhaus-Gebiet" ausgewiesen ist.