Neue Satzung für das Wasser

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Im Markt Burkardroth gibt es eine neue Satzung für die Wasserversorgung. Foto: Symbolbild Patrick Pleul +++(c) dpa
Im Markt Burkardroth gibt es eine neue Satzung für die Wasserversorgung. Foto: Symbolbild Patrick Pleul +++(c) dpa

Bei seiner jüngsten Sitzung beschäftigte sich der Marktgemeinderat Burkardroth mit verschiedenen Punkten. Auf der Tagesordnung fanden sich sowohl bauliche, als auch verwaltungsrechtliche Aspekte rund ums kühle Nass.

Die Themenfelder Wasser und Bauen sind im Markt ein Dauerthema, das die Kommunalpolitiker nahezu von Sitzung zu Sitzung begleitet. So auch in der jüngsten Zusammenkunft des Gremiums am Dienstag im Sitzungssaal des Rathauses.

Wasser war erneut Thema im Gemeinderat Burkardroth

Einen Großteil der Sitzung nahm die neue Satzung für die öffentliche Wasserversorgung ein. Im Mai 1997 fassten die damaligen Räte den Gesetzestext neu. Es folgten in den Jahren 2007, 2010 und 2017 einige Aktualisierungen. "Mittlerweile ist die Satzung in einigen Punkten überholt", sagte Bürgermeister Daniel Wehner (CSU). Dabei geht es etwa um den Einbau und Betrieb elektronischer Wasserzähler oder das Betretungsrecht zum Ablesen des Wasserzählers. Ein Abschnitt eines Paragraphens musste gestrichen werden, weil er sich auf eine Verordnung des Bundes stützte, die gegen geltendes EU-Recht verstößt.

Die neue Satzung fußt auf einem aktuellen Muster des bayerischen Gemeindetags. "Wir sind damit gut beraten", betonte der geschäftsleitende Beamte der Kommune, Gerhard Zeller. Eine solche Vorlage biete rechtliche Sicherheit. Durch einen Neuerlass lasse sich zudem Klarheit und eine bessere Übersichtlichkeit über die Rechtsnorm erreichen.

Wasserzähler: Was wird gespeichert und wann werden die Daten gelöscht?

Für Fragen sorgte der Löschvorgang der auf den Wasserzählern gespeicherten Daten. Diese sollen laut der Satzung spätestens nach zwei Jahren gelöscht sein. "Das läuft automatisch. Die Geräte speichern 460 Tage lang Daten", erklärt Zeller. "Am 461. Tag überschreibt der Zähler dann den ersten. Tag", ergänzt Heiko Schuhmann, Kämmerer der Kommune. Bei den gespeicherten Informationen handelt es sich beispielsweise um eine ID-Nummer zum zuordnen des Geräts und die Verbrauchsdaten. Nicht auf dem Zählerspeicher finden sich etwa Namen oder Geburtsdatum und sonstige persönliche Daten.

Bei den Einwohnern, die elektronische Wasserzähler mit abgeschalteter Funkauslesung verbaut haben, liest ein Mitarbeiter des Marktes die Daten aus. Auf sie kommen - wie im Februar diesen Jahres beschlossen - jährliche Mehrkosten von 64,80 Euro zu.

Bauvorhaben im Markt

In der Sitzung sprachen die Gremiumsmitglieder zudem über einige Bauanträge. In Wollbach möchte eine junge Familie einen bestehenden Schuppen an einem Wohnhaus abreißen, dieses energetisch sanieren und einen Anbau zum Gebäude hinzufügen. "Wir haben darüber diskutiert, ob das Vorhaben in unser Programm zur Revitalisierung der Altorte fällt", merkte Wehner an.

"Der Gemeinderat hat dann entschieden, dass es von der Lage her als Altort gilt. Jetzt haben wir über den Bauantrag zu entscheiden." Dem Vorhaben der Familie stimmten die Marktgemeinderatsmitglieder einstimmig zu. Grünes Licht gab es auch für einen Bauantrag in Frauenroth. Der Bauherr darf dort nun einen Holzbalkon mit Treppe an ein Wohnhaus und eine Stahltreppe an ein Wirtschaftsgebäude bauen.

Gremium lehnte Bauantrag ab

Anders gestaltete sich das Stimmungsbild bei einem Vorhaben aus Gefäll. Der Bauherr möchte ein Carport errichten. Die Hürde: Das geplante Projekt liegt im Außenbereich des Ortes. "Wir haben diesbezüglich schon mit dem Landratsamt gesprochen. Es ist als Außenbereich deklariert und es findet keine landwirtschaftliche Nutzung statt - es ist also kein privilegiertes Vorhaben", betonte Wehner. "So schaffen wir einen Präzedenzfall. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Antrag abzulehnen." Dem schloss sich das Gros der Räte an.