Der Marktgemeinde verzichtet auf Berufung gegen Urteil.
Der Markt Maßbach wird im Rechtsstreit mit dem Freistaat Bayern um den Erhalt einer Linde auf eine Berufung verzichten. Er folgte damit einer Empfehlung seiner Rechtsvertreterin Elisabeth Gabler, die keine Aussicht auf Erfolg sieht. Wie bereits mehrfach berichtet, hatte der Freistaat dem Markt Maßbach untersagt, eine Linde zwischen Rathaus und Kirche zu fällen.
Das Amt für Ländliche Entwicklung hat die Kosten für die Sanierung der Außenanlagen der alten Schule in Weichtungen vorgelegt. Diese belaufen sich auf 87 000 Euro. Bei einem Gemeindeanteil von 35 Prozent zuzüglich 16 Prozent Nebenkosten muss der Markt Maßbach 35 320 Euro berappen. Wie Bürgermeister Johannes Wegner (Für Bürger und Umwelt) in der Gemeideratssitzung betonte, handelt es sich dabei um keine Zusatzmaßnahme, sondern um einen bereits in der Gesamtplanung enthaltenen Posten.
Weil das Projekt noch nicht ausgeschrieben ist, können sich die Kosten jedoch noch erhöhen oder verringern.
Um den Bedarf an Fördergeldern für die Altortsanierung in Maßbach besser planen zu können, hat der Bezirk den Markt zu einer Bedarfsermittlung für die nächsten Jahre aufgerufen. Im Bereich der vorbereitenden Maßnahmen wünscht sich der Markt für Stellungnahmen, Gutachten und Öffentlichkeitsarbeit im kommenden Jahr 6000 Euro und für den Zeitraum 2015 bis 2017 insgesamt 18 000 Euro. Für das Beschilderungs- beziehungsweise Besucherleitsystem wären im kommenden Jahr 6000 Euro wünschenswert.
Bei den Ordnungsmaßnahmen besteht ein Bedarf von 136 800 Euro für die Marktplatzsanierung und 8000 Euro für das Parkraumkonzept.
Neu mit aufgenommen wurde ein Bedarf von 30 000 Euro für das so genannte Knieß-Gebäude.
Für Baumaßnahmen im Zuge des kommunalen Förderprogramms hat die Verwaltung einen Bedarf von 20 000 Euro im kommenden Jahr und 60 000 Euro für die darauffolgenden Jahre ermittelt. Der Bedarf aus dem Förderprogramm für das kommende Jahr beläuft sich somit auf insgesamt 206 800 Euro, in den Folgejahren 78 000 Euro.
Zu einer weiteren Stellungnahme nach einer erneuten Fortschreibung des Regionalplanes war der Markt Maßbach aufgerufen. Dabei hatten sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Es waren auch nur Stellungnahmen zu Änderungen gegenüber dem vorherigen Planungsentwurf möglich. Einzig Elmar Schmitt monierte im neuesten Plan eine Verkleinerung des WK 75 zu Gunsten der Wohnbebauung am Schalksberg.
Ihm war zu Ohren gekommen, dass nun ein bis zwei Windräder der insgesamt fünf nicht mehr genehmigungsfähig wären. Deshalb forderte er "zur Sicherheit" eine Ausweitung des WK 75 um 350 Meter in Richtung Süden, damit die Windkraftanlagen in jedem Fall erhalten werden können. Trotz der Zusicherung Wegners, dass alle fünf Windräder wie genehmigt nun auch gebaut würden, bestand Schmitt auf seiner Forderung, die ihm seine Gemeinderatskollegen am Ende aber mit 5:11 Stimmen versagten.
Leichenhaus-Benutzung keine Pflicht Aufgehoben wurde außerdem der Benutzungszwang für die Aufbewahrung und Aufbahrung von Leichen im Leichenhaus. Der Marktgemeinderat folgte damit einer Forderung aus dem Landratsamt, das festgestellt hatte, dass ein absoluter Benutzungszwang rechtlich nicht mehr zulässig sei.
Eine unmittelbare Aufbewahrung könnten beispielsweise auch private Bestattungsunternehmen vornehmen. Ein Benutzungszwang für das Leichenhaus ist nur noch gegeben, wenn besondere behördliche Überwachungen gegeben sind. Diethard Dittmar regte außerdem an, in die neue Satzung aufzunehmen, dass zum Andenken an den Verstorbenen nur friedhofsgerechte Gegenstände auf den Gräbern aufgestellt werden dürfen.