Der Gemeinderat nahm in seiner jüngsten Sitzung ohne lange Diskussionen vier Beschlüsse zurück, die Bürgermeister Fridolin Zehner (CSU) als rechtswidrig beanstandet hatte. Die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt würde sie ansonsten aufheben, heißt es in den Sitzungsunterlagen. Die Begründung dafür war mit zahlreichen Hinweisen auf Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsgerichtsurteile untermauert.
An der Sitzung nahmen, als es um diese Punkte ging, nur der Bürgermeister und sechs der zwölf Gemeinderäte teil. Harald Klopf (Bürgerliste), Mitinitiator der jetzt zurückgenommenen Beschlüsse, war im Urlaub und daher nicht anwesend. "Stellt Befindlichkeiten zurück und entscheidet sachlich", bat Zehner vor der Diskussion.
In der Sitzung vom 27. März hatte der Gemeinderat mit großer Mehrheit beschlossen, dass allen Mitgliedern des Gremiums der Schriftverkehr über die Planungen, Ausführungen, Baudokumente, Beschlüsse und allgemeiner Schriftverkehr zum Thema Abwasserzweckverband zur Verfügung gestellt werden soll. In der Sitzung vom 2. Mai hatte Bürgermeister Zehner diesem Beschluss förmlich widersprochen.
Die Rechtsaufsicht teilte dazu mit, dass der Gemeinderat als Gremium nur in seiner Gesamtheit Akteneinsicht und Auskunft verlangen könne. Einzelne Mitglieder hätten nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs keine Überwachungs- und Kontrollbefugnis. Es gebe keinen Rechtsanspruch einzelner Gemeinderatsmitglieder, Sitzungsunterlagen oder Verwaltungsakten mit nach Hause zu nehmen und gewissermaßen eine eigene Registratur anzulegen. Dadurch bestünde die Gefahr, dass in den Unterlagen enthaltene vertrauliche Informationen an unbefugte Dritte gelangen.
Weiter heißt es in den Sitzungsunterlagen, die Anfertigung von Kopien aller gewünschten Unterlagen für jedes einzelne Gemeinderatsmitglied würde einen zu hohen Arbeitsaufwand und unvertretbar hohe Kosten bedeuten. Den Mitgliedern war angeboten worden, die Unterlagen im sechs Kilometer entfernten Rathaus in Maßbach, dem Sitz der Verwaltungsgemeinschaft, einzusehen.
Gemeinderat Harald Leurer merkte dazu an, der Bürgermeister hätte dann eben die Akten zur Einsicht durch die Gemeinderäte nach Rannungen holen müssen. "Der Erste Bürgermeister vertritt die Gemeinde nach außen. Damit hat Dir das Landratsamt eine Mords-Bürde auf die Schultern gelegt", meinte Joachim Weigand (CSU). Das Gremium stimmte danach mit großer Mehrheit für die Aufhebung seines Beschlusses, fünf Mitglieder waren dafür, zwei dagegen.
Ganz ohne Diskussion aufgehoben wurde der Beschluss vom 27. März, der den Bürgermeister zwingen sollte, bei Gesprächen mit der Schlichtungsstelle zum Thema Abwasser zwei Gemeinderäte mitzunehmen. Als Begründung führte das Landratsamt an, dass der Erste Bürgermeister die Gemeinde nach außen vertritt, auch gegenüber einer Schlichtungsstelle. Dieses Vertretungsrecht könne dem Bürgermeister weder im Einzelfall noch allgemein, etwa durch Gemeinderatsbeschluss oder die Geschäftsordnung entzogen oder eingeengt werden. Die sechs Mitglieder stimmten der Aufhebung einhellig zu.
Bürgermeister Zehner muss auch nicht die Zustimmung des Gemeinderates einholen, wenn er Sitzungen außerhalb der üblichen Zeiten einberufen will. Dies hatte der Gemeinderat ursprünglich am 27. März beschlossen, nachdem eine Sitzung zum Thema Abwasser schon nachmittags stattgefunden hatte. In der Begründung heißt es, der erste Bürgermeister habe das Recht, Zeitpunkt und Ort der Gemeinderatssitzung zu bestimmen. Er müsse lediglich mit angemessener Frist laden.
Der Bürgermeister betonte: "Ich versuche, Halbjahrespläne zu machen und mich daran zu halten." Manchmal müssten Sitzungen dazwischengeschoben oder wegen zu vieler Tagesordnungspunkte früher als sonst üblich begonnen werden. Der ursprüngliche Beschluss wurde ohne Diskussion mit fünf zu zwei Stimmen aufgehoben.
Auf Antrag von Harald Klopf hatte der Gemeinderat am 2. Mai beschlossen, dass die Akten zum Thema Abwasser/Kläranlage ins Rathaus nach Rannungen geschafft werden sollen, falls den Gemeinderäten die Unterlagen nicht als Kopien zur Verfügung gestellt werden. Bürgermeister Zehner hatte auch diesen Beschluss beanstandet, eine förmliche Beanstandung und eine Aufhebung durch die Rechtsaufsicht im Landratsamt gibt es allerdings noch nicht. Von dort kam jedoch schon das Signal, dass es über Akteneinsicht hinaus keinen Anspruch auf Überlassung von Kopien gebe.
Schon aus wirtschaftlichen Gründen sei es nicht vertretbar und den Bürgern auch nicht zu vermitteln, Haushaltsmittel und Personal für eine Akteneinsicht außerhalb des Sitzes der Verwaltungsgemeinschaft zu binden. Den Gemeinderäten sei zuzumuten, zur sechs Kilometer entfernten Verwaltungsgemeinschaft Maßbach zu fahren. Der Gemeinderat hob seinen Beschluss ohne Diskussion mit 5:2 Stimmen auf.