Arbeit am Bau und vor Gericht

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Am Windpark Maßbach wird eifrig gebaut. Ob die Rotoren am Ende Tag und Nacht bei voller Leistung laufen können, darüber müssen erst noch die Gerichte entscheiden. Foto: Daniel Wiener
Am Windpark Maßbach wird eifrig gebaut. Ob die Rotoren am Ende Tag und Nacht bei voller Leistung laufen können, darüber müssen erst noch die Gerichte entscheiden.  Foto: Daniel Wiener

Eine Anwohnerin hat Klage gegen die Reduzierung des Schutzniveaus für das Maßbacher Wohngebiet Schalksberg eingereicht. Unterstützt wird die Klägerin von der Rothhäuser Bürgerinitiative "Gegenwind".

Maßbach/Rothhausen — Bei der Genehmigung von Windkraftanlagen sind künftig größere Mindestabstände zu Wohngebieten vorgesehen, was die Bürgerinitiative (BI) "Gegenwind" aus Rothhausen auch als ihren Erfolg ansieht. Seit 4. Februar können Genehmigungsverfahren nur noch mit vollständig vorliegenden Unterlagen durchgeführt werden.
Doch genau das sei für die drei auf Rothhäuser Gemarkung liegenden Flächen der Fall, bestätigte Oberregierungsrat Thomas Schönwald, im Landratsamt Bad Kissingen für derartige Genehmigungen zuständig, auf Anfrage dieser Zeitung. Die Unterlagen seien sogar schon vor Weihnachten vollständig gewesen, eine Genehmigung hatte sich lediglich auf eigenen Wunsch des Projektierers Green City Energy verzögert, der noch einige zusätzliche Anfragen hatte.
Enttäuscht sei man deswegen nicht, sagte BI-Sprecher Dieter Wagner auf Anfrage, da man ein solches Ergebnis erwartet hatte. Immerhin gebe es - anders als seinerzeit mit Juwi - direkten Kontakt zu Green City Energy. Deren Sprecherin Mariella Schubert habe auch schon an einigen Treffen der BI teilgenommen. Dies sei aber laut Wagner ohne Einfluss geblieben, denn "in der Sache hat Green City Energy seinen knallharten Kurs unbeirrt weiterverfolgt". Auch selber werde man juristisch hartnäckig bleiben.
Die Bürgerinitiative geht ohnehin nicht davon aus, dass Green City Energy noch in diesem Jahr mit dem Roden des Rothhäuser Waldes anfangen wird und konzentriert sich deshalb im Moment noch auf die Reduzierung der Betriebszeiten für die fünf bereits im Bau befindlichen Windräder auf Volkershäuser Seite. Die BI unterstützt eine Anwohnerin des Maßbacher Schalksbergs, die einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht Würzburg gegen das Landratsamt Bad Kissingen führt, das für die Genehmigungserteilung zuständig ist.
Im Landratsamt ist die Einreichung der Klage bekannt, sagte Pressesprecher Stefan Seufert. Sie beruft sich unter anderem auf den vom Landratsamt erteilten Bescheid vom 28. März 2013, der eine Abschaltung der beiden dem Schalksberg zugewandten Windräder über Nacht vorsah und eine Drosselung der anderen drei, ebenfalls zu Nachtzeiten. Die Grundlage dieser Beschränkungen hebelte der Maßbacher Marktgemeinderat im Oktober 2013 mit einfachem Ratsbeschluss durch Reduzierung des Schutzniveaus für den Schalksberg aus, um den Interessen von Green City entgegenzukommen.

Komplizierte Rechtslage

Maßbachs Bürgermeister Johannes Wegner (Für Bürger und Umwelt) weiß, dass eine Klage eingereicht wurde. Die Begründung liege aber noch nicht vor. Deshalb könne er zu dieser Angelegenheit auch nichts sagen, erklärte er gegenüber unserer Zeitung. Der Marktgemeinderat habe lediglich noch einmal festgestellt, dass für den Lärmschutz der Schalksberg wie ein allgemeines Wohngebiet zu betrachten ist.
Martin Faussner, Anwalt der Bürgerinitiative und der Klägerin, sieht diese Vorgehensweise des Gremiums als rechtswidrig an. Aus Sicht des Fachanwalts hätte es eines Bebauungsplan änderungsverfahrens bedurft.
Eine Klage gegen den Änderungsbescheid vom 24. Oktober 2013, mit der das Landratsamt die Betriebserweiterung auf der Grundlage des Ratsbeschlusses zugelassen hat, wurde deshalb am 13. Januar eingereicht, die Begründung schließlich am 7. Februar, erklärte Faussner auf Anfrage unserer Zeitung. Um Schutzverordnungen für Wohnbereiche aufzuheben, seien komplizierte Verfahren notwendig, informierte der Fachanwalt für Baurecht in Windkraftfragen aus Hanau weiter.
Green City geht in seiner neuesten Kundeninformation auf die Klage "einer Einzelperson" ein, wiegelt aber ab. Das Unternehmen stützt sich auf ein Rechtsgutachten und auf "einschlägige" Rechtssprechung.
Dennoch teilt das Unternehmen seinen Anlegern vorsorglich mit, dass "die Green City Energy AG die Fondsgesellschaft (...im Falle einer Nachtabschaltung) so stellen wird, wie sie stehen würde, wenn sie ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Inbetriebnahme unter Berücksichtigung der tatsächlichen Windverhältnisse die Windenergieanlagen wie in dem angegriffenen Änderungsbescheid vorgesehen hätte betreiben können". Die Hälfte des Anteilsvolumens von sechs Millionen Euro sei bereits gezeichnet. Die bisherigen 185 Anleger hätten im Durchschnitt jeweils 16 500 Euro investiert.