Die Geistlichen wollen "das Starkmachen von Menschen" wieder neu betonen. "Da, wo wir vor Ort was bewegen, sind wir glaubhaft", sagt Müller. Hausdörfer ergänzt: "Es ist ganz klar, dass wir uns vom Missbrauch distanzieren. Es ist klar, dass wir alles tun, dass solche Fälle aufgearbeitet werden, dass die Opfer Unterstützung bekommen und dass wir alles tun, damit das nicht in unserem Verantwortungsbereich geschieht."
Vorwurf nicht zutreffend
Als 2010 die Diskussion mit den ersten großen Missbrauchsfälle aufkam, habe die Kirche nicht immer professionell gehandelt, sagt Hausdörfer. "Das steht außer Frage." Aus dieser Zeit kommt seiner Meinung nach die Vorstellung, "die Kirche kehre etwas unter den Teppich". Der Vorwurf sei, was die Diözese Würzburg betreffe, nicht zutreffend, findet Müller. "Es gibt eine vollumfängliche Zusammenarbeit mit den weltlichen Ebenen, also der Staatsanwaltschaft."
Was allerdings auch stimmt, ist, dass sich seit Jahren bundesweit Berichte häufen, dass Personalakten manipuliert oder vernichtet und Verdachtsfälle nicht an Polizei und Staatsanwaltschaften gegeben wurden.
Präventionsschulungen
Seit 2010 seien zwölf Jahre vergangen, es gebe Veränderungen. Haupt- und Ehrenamtliche müssen etwa ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, es gibt Präventionsschulungen und Supervisionen, außerdem eine "neue Sensibilität" unter Haupt- und Ehrenamtlichen. "Wir machen uns Gedanken: Wie gehen wir mit Menschen um? Wie nahe können wir kommen? Wo sind Grenzen, die zu achten sind? Damit beschäftigten wir uns seit längerer Zeit. Es zeigt Wirkung", sagt Hausdörfer.
Mittlerweile habe das Bistum Würzburg Werkzeuge, um mit Fällen umzugehen, die wahrscheinlich in den nächsten Jahren noch öffentlich werden und aufgearbeitet werden müssen. Menschen, die Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, können sich an Missbrauchsbeauftragte wenden, die von der Kirche unabhängig sind. Dies gilt auch für Grenzüberschreitungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit.
Wenn ein Verdacht aufkommt, dann sorgt das für viel Unruhe in den Gemeinden. Zwei sogenannte "Prozess-Koordinatoren" kämen dann in die jeweilige Gemeinde, um als "neutrale Personen" mit Pfarrgemeinderäten, der Kirchenverwaltung und Ehrenamtlichen zu sprechen, erklärt Diakon Müller. Er ist einer der sieben hauptamtlichen Männer und Frauen aus dem Bistum. Es gehe dabei nicht um eine juristische Aufarbeitung, sondern darum, Gespräche mit Betroffenen zu moderieren.
Steine des Anstoßes
Die Geistlichen aus der Region wollen außerdem ein Zeichen setzen: In einigen Kirchen liegen seit Aschermittwoch (2. März) Steine. Die Steine verstehen die Geistlichen als "Steine des Anstoßes".
An den Steinen sei ein QR-Code, der zu einer Webseite führe, schreibt Pastoralreferent Dirk Rudolph in einer Pressemitteilung. Ebenso gebe es in manchen Kirchen die Möglichkeit, seine Gedanken oder ein Gebet aufzuschreiben. Der "Stein des Anstoßes" bewege sich zwischen Sprachlosigkeit und dem Versuch, dem Ganzen eine Stimme zu geben. Die Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens der Diözese München-Freising habe wieder gezeigt: "Überall gab es sexuellen und geistlichen Missbrauch und in geradezu erschreckender Weise eine systematische Vertuschung des Missbrauchs auf vielen Ebenen."
Zu welchem Ergebnis ist die kirchenrechtliche Untersuchung im Falle eines Geistlichen aus dem Landkreis gekommen, der 2010 mit einem Mädchen Zungenküsse austauschte und dafür verurteilt wurde? "Das kirchliche Verfahren läuft derzeit und geht seinen nach kirchlichem Prozessrecht ordnungsgemäßen Gang", antwortet der Pressesprecher der Diözese Bernhard Schweßinger. Hat das Opfer von der katholischen Kirche eine Entschädigung bekommen? "Zum Schutz der Betroffenen kann darauf keine Antwort gegeben werden."
In einem anderen Fall, bei dem ein Pfarrer vor mehr als 40 Jahren während seines Wirkens in Polen eine Minderjährige über mehrere Jahre missbrauchte, sei ihm vom Bischof und der römischen Glaubenskongregation jedes öffentliche Wirken als Priester in Seelsorge und Liturgie verboten worden. Ihm sei der Aufenthalt in den Pfarreien des Dekanats Bad Kissingen untersagt. Dort hatte der Pfarrer zuletzt gewirkt.
Wir berichteten in unserer Zeitung über folgende Fälle:
Zungenküsse In einer Gemeinde im Landkreis Bad Kissingen schwärmt eine junge Ministrantin für einen Pfarrer Anfang 30. Die Zwölfjährige verliebt sich, doch der kumpelhaft agierende Geistliche wehrt ab. Das Mädchen lässt nicht locker. Um das Jahr 2010 herum lässt sich der damals 43-Jährige dann doch auf Zärtlichkeiten und einen Zungenkuss mit der Schülerin ein - strafbar als sexueller Missbrauch von Kindern, urteilt das Amtsgericht Bad Kissingen. Die Kammer hatte den Geistlichen wegen Kindesmissbrauchs im August 2020 zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. In der Gemeinde sammeln Gläubige Unterschriften für den Geistlichen.
Zur Tatzeit nicht strafbar Sexueller Missbrauch einer möglicherweise noch jugendlichen Person: Dieser Vorwurf war im Sommer vergangenen Jahres gegen einen Priester der Diözese Würzburg, der im Raum Bad Kissingen tätig war, erhoben worden. Der Würzburger Bischof Franz Jung verbot ihm daraufhin die Ausübung des priesterlichen Dienstes. Von der Staatsanwaltschaft Schweinfurt heißt es: Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. "Das dem Geistlichen vorgeworfene Verhalten war nach dem zur Tatzeit geltenden Recht nicht strafbar." Derzeit läuft noch eine kirchenrechtliche Untersuchung.
Verjährt Eine Stadt in Polen. 1968. Der damals 32-jährige Pfarrer vergeht sich an einem damals 15 Jahre alten Teenager. Nicht einmal, das Ganze zieht sich über mehrere Jahre hin. Das Leid für die junge Frau endet erst, als der Geistliche Mitte der 1970-er Jahre nach Deutschland und in die Diözese Würzburg kommt. 40 Jahre später, im Herbst 2014, meldet sich die Frau schließlich. Als der damalige Dekan und Bad Kissinger Stadtpfarrer Thomas Keßler davon erfährt, schaltet er den damaligen Missbrauchsbeauftragten der Diözese Würzburg ein. Ende September 2015 gibt der Geistliche die Vorwürfe zu. Keßler hatte ihm empfohlen, bei der Polizei Selbstanzeige zu stellen, was der bald 80-Jährige tat. Strafrechtlich sind die Taten verjährt.
Missbrauchsbeauftragte Die Missbrauchsbeauftragte handeln unabhängig von der Diözese Würzburg, vom Bischof und vom Generalvikariat. Von der Kontaktaufnahme und den Gesprächen erfahren Dritte - auch die Diözese - erst dann etwas, wenn der/die Betroffene damit einverstanden ist. Weitere Infos unter www.bistum-wuerzburg.de/seelsorge-hilfe-beratung/missbrauch