Ab März fehlt dem Bad Kissinger Zahnarzt Dr. Christian Ebel die Vollzeitkraft in seinem zahntechnischen Labor. Sie kündigte der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wegen. Kurios: Ihren Beruf kann sie an anderer Stelle auch ohne Impfung weiter ausüben.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll in Bayern nicht wie vom Bund vorgegeben ab Mitte März greifen, sondern vorerst ausgesetzt werden. Das verkündete Ministerpräsident Markus Söder vergangene Woche. Sein Vorstoß sorgt seitdem für Diskussionen auf politischer Ebene. Unabhängig von deren Ausgang: Für Zahnarzt Dr. Christian Ebel kam die bayerische Kehrtwende schlicht und einfach "zu spät", wie er selbst sagt.
Ebel betreibt in seiner Bad Kissinger Praxis ein zahntechnisches Labor. Dort arbeiten aktuell eine Vollzeit- und eine Teilzeitkraft. Erstere ist nicht geimpft und hat - unter der Annahme, dass ab dem 15. März die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegewesen greift - zu Ende Februar ihren Vertrag gekündigt.
Zahnlabor nicht mehr in vollem Umfang betreibbar
"Ab März werde ich mein Zahnlabor nicht mehr in dem Umfang betreiben können, wie es meine Patienten und Patientinnen gewohnt sind und es erforderlich ist", schildert Ebel. Im praxiseigenen Dentallabor werden unter anderem Kronen, Brücken, Implantatzahnersatz und Prothesen für die Patientinnen und Patienten der Praxis angefertigt.
Nicht alle Zahnärztinnen und Zahnärzte hätten in ihrer Praxis ein solches Labor, berichtet Ebel. Die Vorteile eines solchen Labors: "Die Anfertigung kann aufgrund der kurzen Wege schneller erfolgen und die individuellen Bedürfnisse der Patienten und Patientinnen können leichter berücksichtigt werden", erklärt der Zahnarzt.
Doch die dadurch gegebene Nähe zu den Patientinnen und Patienten ließ die zahntechnischen Labore in den Praxen unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen. Das Kuriose: In gewerblichen Dentallaboren besteht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Impfpflicht, wie Ebel berichtet. Da hier der Kontakt zu den Patientinnen und Patienten nicht gegeben ist.
Wechsel "ohne Nachteile" und ohne Impfung möglich
Für Zahntechnikerinnen und -techniker, die sich nicht impfen lassen möchten, besteht also "ohne Nachteile" die Möglichkeit, in ein solches Labor zu wechseln und ihren Beruf dort weiterhin auszuüben. "Der Druck zur Impfung, den die Politik mit diesem nicht zu Ende gedachten Gesetz ausüben wollte, verpufft hier also völlig und treibt die ungeimpften Zahntechniker und -technikerinnen aus den Praxislaboren", fasst Ebel zusammen.
Die Impfung hält der Zahnarzt prinzipiell für "sinnvoll, um der Sache möglichst schnell Herr zu werden". Wenn die Regierung eine Impfpflicht für erforderlich halte, solle diese für alle gelten. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei undurchdacht. "Im medizinischen Bereich liegt die Impfquote ohnehin schon über dem Durchschnitt."
Ich sehe es wie Gardner. Der Zahnarzt hatte schon früher, auch zur Sicherheit seiner Patienten nach einer neuen Fachkraft suchen sollen. Wenn er jetzt kein Ersatz bekommt, kann es aber auch am Gehalt liegen. Ich zu meiner Person bleibe dabei, dass Söder Entscheidung unmöglich ist und ich hoffe noch auf sein Hirn um doch zurückzurudern. Im Bericht hätte ich aber auch gerne erfahren,ob der Zahnarzt voll geimpft ist. Ob ungeimpfte Ärztinnen und Ärzte ihre Arbeit aufgeben müssen, scheint ja unklar zu sein. Klar ist dagegen: Zahlreiche Zahnärzte haben sich nicht gegen Corona impfen lassen.