Die geplante Flüchtlingsunterbringung in der ehemaligen Krawattenfabrik ist am Dienstag Thema im Gemeinderat. Dagegen gab es von Beginn an Widerstand der Gewerbetreibenden. Jetzt äußert auch das Landratsamt rechtliche Bedenken.
Am Dienstag befasst sich der Gemeinderat mit der umstrittenen Unterbringung von Flüchtlingen in Büroräumen der ehemaligen Krawattenfabrik Halbritter. Das Gremium soll über einen Bauantrag auf Nutzungsänderung abstimmen. Einige Gewerbetreibende stellen sich gegen die Asylunterkunft im Gewerbegebiet Neumühle. Sie bezweifeln, dass das Vorhaben rechtlich zulässig ist. Gleichzeitig betonen sie, dass sie nicht grundsätzlich eine Asylunterkunft in Fuchsstadt verhindern wollen. Im Gegenteil werde sogar geprüft, inwiefern es bei den Firmen im Ausbildungsbereich Kapazitäten für jugendliche Flüchtlinge gebe.
Neues Urteil vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Die Bedenken der Gewerbetreibenden richten sich vor allem auf die Lärmbelastung innerhalb der Fabrik und in der Nachbarschaft. Die sei mit Wohnen nicht vereinbar.
Außerdem fürchteten sie rechtliche Einschränkungen, die ihre Arbeit behindern, etwa in Form von Lärmschutzauflagen. Vor kurzem haben die Gewerbetreibenden ein gemeinsames Schreiben an Bürgermeister Peter Hart (CSU/ UWG) und die Gemeinderäte gerichtet. Sie kündigten an, sich rechtlich beraten zu lassen und drohten mit einer Sammelklage. Mittlerweile haben sie ein Fachbüro hinzugezogen.
Zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird es möglicherweise nicht kommen, weil die Unterkunft von anderer Seite gekippt werden könnte. Der zuständigen Genehmigungsbehörde sind während der Prüfung Zweifel gekommen, ob die Unterkunft in der Krawattenfabrik mit dem Baurecht vereinbar ist. "Nach unserer jetzigen Einschätzung haben wir erhebliche Bedenken", sagt der Justiziar des Landratsamts Thomas Schoenwald.
Er verweist auf ein Urteil vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) zur Unterbringung von Flüchtlingen in Gewerbegebieten.
Ausnahme für soziale Anlagen Die Schlussfolgerungen, die sich aus dem Urteil ergeben, seien zwar diffizil, ließen aber kaum Interpretationsspielraum. "Ich kann in einem Gewerbegebiet ausnahmsweise Asylbewerber zulassen, wenn der Bebauungsplan entweder allgemein oder ausnahmsweise Anlagen für soziale Zwecke gestattet", erklärt Schoenwald. Soziale Anlagen in Gewerbegebieten sind grundsätzlich mit dem Gesetz vereinbar, können aber im Bebauungsplan explizit ausgeschlossen werden. Der Bebauungsplan für das Fuchsstädter Gewerbegebiet Neumühle erlaubt als einzige Ausnahme Wohnungen für Betriebsleiter.
Wenn eine einzelne Ausnahme zugelassen wird, wertet der Verwaltungsgerichtshof das laut Schoenwald so, dass nur diese und sonst keine Ausnahme gestattet ist. Trifft seine Interpretation zu, wäre eine Asylunterkunft im Gewerbegebiet Neumühle nicht möglich.
Bürgermeister Peter Hart gibt sich vor der Gemeinderatssitzung entspannt. "Ich bin zwischenzeitlich informiert worden, dass es ein neues Urteil gibt und dass es baurechtliche Probleme geben könnte", sagt er. Die Gemeinde stehe in engem Kontakt mit dem Bauamt. Hart hat die Unterbringung im Gewerbegebiet bis zuletzt verteidigt, weil er Fuchsstadt als eine der größten Einzelgemeinden im Landkreis in der Pflicht sah, Flüchtlinge aufzunehmen. Grundsätzlich sei die Mehrheit in der Bevölkerung und im Gemeinderat offen für das Thema gewesen. Dennoch: "Wir sind natürlich gehalten, uns an Recht und Ordnung zu halten", sagt Hart. Der Bürgermeister wolle aber erst einmal die offizielle Stellungnahme des Landratsamtes Bad Kissingen abwarten.
Die Genehmigungspolitik des LRA Bad Kissingen für Asylbewerberunterkünfte könnte unterschiedlicher nicht sein. Für den 150 Jahre alten "Hirschenwirt" in Hammelburg, in dem die Erneuerung des Brandschutzes dringend geboten wäre, gab es von Seiten des LRA innerhalb kürzester Zeit die baurechtliche Genehmigung für die Unterbringung von über 40 Asylbewerbern. Von Lärmschutz war hier nie die Rede, auch gab es keine Auflagen zur Brandschutzsanierung. In der nur rund 25 Jahre alten, modernen und luftigen, ehemaligen Halbritter`schen Krawattenfabrik soll nun aber die baurechtliche Genehmigung für eine Flüchtlingsunterkunft verweigert werden. Aus Lärmschutzgründen?! Wie bitte? Welchen Lärm machen Asylbewerber in einem Gewerbegebiet, wo höhere Dezibel sowieso zulässig sind? Wie ist es zu erklären, dass das LRA Bad Kissingen bei der Genehmigung von Flüchtlingsunterkünften so unterschiedlich vorgeht?
Offenkundig je nachdem, wer der Antragsteller ist. Ist es die Carl-von-Hess´sche Stiftung, d. h. der Landrat selbst, oder ist es der CSU-Kreis- und Stadtrat Bindrum, gibt es die Genehmigung sofort. Welcher Hahn krähte danach im LRA, als Bindrum in dem 150 Jahre alten Gasthof, der im Brandfall wie Zunder runterbrennt, zur Sammelunterkunft für Flüchtlinge gemacht hat?! In der Stadtmitte Hammelburgs. Der Stadtrat durfte hierzu nicht mal öffentlich beraten und Bedenken äußern. In einem hochgradig brandgefährdeten, 150 Jahre alten Haus durfte der CSU-Kreis- und Stadtrat eine Sammelunterkunft einrichten! Ist es aber der heutige Besitzer der modernen Krawattenfabrik in "Fuscht", der eine Asylunterkunft in einem Gewerbegebiet beantragt, wird nach Gründen gesucht, die Genehmigung zu verweigern. Das ist schäbigste Asylpolitik.