Bad Kissingen: Mann muss Klinikfehler ausbaden

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Wolfgang Herzig zeigt die Rechnung, die er nach seinem Krankenhausaufenthalt geschickt bekam. Foto: Charlotte Wittnebel-Schmitz
Wolfgang Herzig zeigt die Rechnung, die er nach seinem Krankenhausaufenthalt geschickt bekam. Foto: Charlotte Wittnebel-Schmitz

Wolfgang Herzig musste länger als geplant im Krankenhaus bleiben. Der Grund: Es war Feiertag, das Corona-Testergebnis fehlte. Die Tage stellte man ihm aber trotzdem in Rechnung. "Eine Katastrophe", sagt der Senior.

Eigentlich sollte er aus dem St. Elisabeth-Krankenhaus entlassen werden, berichtet Wolfgang Herzig. Seine Entlassungspapiere habe er schon gehabt. Medizinische Gründe, warum der 91-Jährige länger bleiben musste, habe es nicht gegeben. Für die Entlassung habe nur noch der negative Corona-Test gefehlt. Der kam aber einfach nicht.

Dabei brauchte Herzig den Test unbedingt, denn ohne ihn, konnte er nicht wieder nach Hause in den Rosenhof. Die Seniorenwohnanlage verlangt für das Betreten der Räumlichkeiten einen negativen Test.

Bis Karsamstag im Krankenhaus

Da Herzig im Krankenhaus weder an Gründonnerstag noch an Karfreitag ein negatives Testergebnis erhielt, musste er bis Karsamstag im Krankenhaus bleiben. Warum es kein Testergebnis für ihn gab, sei ihm von den Pflegekräften kaum erklärt worden. Eine Krankenschwester habe ihm nur gesagt, dass sechs weitere Personen betroffen seien.

Weitere Personen betroffen?

Dies verneint das Krankenhaus. "Weitere Fälle dieser Art sind uns nicht bekannt", sagt Stefanie Noe, Pressesprecherin für das Krankenhaus.

Drei Tage nach Herzigs Krankenhausaufenthalt kam die Rechnung. Für das Einbettzimmer wurden pro Nacht 140 Euro Zuschlag berechnet. Als Privatpatient muss Herzig die Rechnung selbst überweisen und danach an die private Krankenkasse weitergeben.

140 Euro mehr

Er ärgerte sich über die zusätzlich in Rechnung gestellte Nacht, überwies aber sofort. "Einen Missstand, eine Katastrophe", nennt Herzig das Erlebte - ihn ärgert der fehlende Test am Feiertag, die daraus resultierende zusätzliche Krankenhaus-Nacht und die höhere Rechnung.

Herzigs Fall wurde dem Krankenhaus erst bekannt, als wir nachfragten, wie das Krankenhaus die Situation bewertet. "Ihrem Hinweis folgend, haben wir die Entlassungen in dem Zeitraum geprüft", heißt es vom Krankenhaus. "Der Patient sollte an Gründonnerstag in eine Pflegeeinrichtung entlassen werden." Das Testergebnis habe am Donnerstag nicht vorgelegen, da der Test im Krankenhaus trotz bekannter Feiertagsregelung zu spät ins Labor gesandt worden sei.

Krankenhaus entschuldigt sich

Wolfgang Herzig sei daraufhin erst am Karsamstag entlassen worden. "Da wir die Verzögerung zu verantworten haben, werden wir dem Patienten den Betrag selbstverständlich erstatten beziehungsweise eine neue Rechnung ausstellen. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die der Patient durch die verzögerte Entlassung und die fälschlicherweise in Rechnung gestellte zusätzliche Übernachtung im Privatzimmer hatte, sehr und bitten ihn um Entschuldigung", heißt es von Krankenhausseite.

Patienten, die Rechnungen zu beanstanden hätten, könnten sich "jederzeit und gerne" an die Klinikleitung wenden. Diese kümmere sich dann persönlich um die Klärung des Sachverhaltes.

Am Feiertag keine Annahme von Tests

Das Krankenhaus arbeite bei den PCR-Tests mit erfahrenen externen Laboren in und um Bad Kissingen zusammen. Die Ergebnisse kämen in der Regel zeitnah binnen weniger Stunden, häufig noch am selben Tag (je nach Uhrzeit des Abstriches). An Feiertagen wie etwa Karfreitag und Ostersonntag würden keine Tests von dem externen Labor angenommen.

Die Krankenhaus-Sprecherin ergänzt: Sei ein Aufenthalt nach Abschluss einer Behandlung erforderlich, würden diese Kosten nicht von der Krankenkasse erstattet, sondern müssten vom Krankenhaus selbst getragen werden. Krankenhäuser erhielten nach einer abgeschlossenen Krankenhausbehandlung kein Geld mehr - egal wie lange ein Patient ein Klinikbett über seine Behandlung hinaus noch belege.

Bei der Entlassung ist derzeit meist kein Corona-Test erforderlich. Anders ist es, wenn Patienten etwa in ein Pflegeheim kommen.