Hecken und Bäume spielen eine wichtige Rolle für Natur und Klima. Das Landratsamt Bad Kissingen gibt nun Tipps zur richtigen Pflege.
Im Zeitraum vom 1. März bis 30. September muss auf starken Rückschnitt und auf das Entfernen von Hecken verzichtet werden. Die Schonzeit, festgelegt im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), dient dem Schutz von Vögeln und anderen Tieren in der Brut- und Nistzeit. In diesem Zeitraum sind nur leichte Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Genauso wie Maßnahmen zur Gesunderhaltung von Bäumen und zur Erhaltung der Verkehrssicherheit.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Hecken in der Schonzeit radikal gestutzt werden, zum Beispiel durch Abmulchen. Dadurch werden verschiedene heimische Vogelarten gefährdet, die häufig noch bis Ende Juli brüten. Auch andere Kleintiere, wie zum Beispiel Igel, finden dann keine Zuflucht mehr in den Hecken und werden bei der Aufzucht ihrer Jungen erheblich gestört.
Zudem handelt es sich bei radikalen Schnitten an den Hecken, egal ob im Innen- und auch im Außenbereich, um eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann. Außerhalb der Schonzeit bietet sich das "Auf-den-Stock-setzen" an. Dabei werden alle Sträucher in einer Hecke in ca. zehn Zentimeter Höhe abgeschnitten und das jeweils in Abschnitten von 20 bis 30 Metern.
Da diese Maßnahme, korrekt durchgeführt, für Hecken sogar wertvoll ist, wird dies auch durch entsprechende Förderprogramme unterstützt. Wichtig dabei ist, dass jeweils im Wechsel Heckenabschnitte und etwa alle 15 Meter größere Bäume stehen bleiben. So wird sichergestellt, dass die Heckenbewohner auch weiterhin einen Lebensraum zur Verfügung haben. Durch das "Auf-den-Stock-setzen" in verschiedenen Abschnitten reduziert sich der Pflegeaufwand von Hecken deutlich, denn die Maßnahme muss nur alle zehn bis 15 Jahre pro Abschnitt durchgeführt werden.
Interessierte, die eine Heckenpflege durchführen möchten, wenden sich unbedingt an die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes. Nicht nur Hecken bieten Vögeln und anderen Tiere einen schützenden Lebensraum. Auch Bäume dienen als Nahrungsquelle und Rückzugsort für viele Tierarten. Ebenso profitiert der Mensch von den klimaregulierenden Eigenschaften der Bäume. Sie absorbieren Kohlendioxid und produzieren Sauerstoff, was zur Verringerung der Treibhausgase beiträgt und die Luftqualität verbessert.
Darüber hinaus spenden sie Menschen und Tieren wohltuenden Schatten an heißen Tagen. Doch gerade junge Bäume und solche in städtischen Gebieten sind anfällig für Wassermangel. Deshalb ist es bei Trockenheit besonders wichtig, sie regelmäßig zu bewässern. Gerade in den ersten Jahren nach einer Pflanzung spielen die natürlichen Niederschläge eine untergeordnete Rolle und die Bäume sind auf regelmäßige Bewässerung angewiesen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Bäume zu bewässern. Das Gießen mit einem Schlauch oder Eimer ist eine einfache Methode, um sie mit ausreichend Wasser zu versorgen. Idealerweise sollte das Wasser tief in den Boden eindringen, um die Wurzeln zu erreichen, anstatt oberflächlich zu bleiben. Das Mulchen um die Bäume herum kann ebenfalls helfen, die Feuchtigkeit im Boden zu speichern und das Wachstum der Pflanze zu fördern. Mit dem Wasser werden auch Nährstoffe vom Baum aufgenommen.
Ein gut ausgebildeter Gießrand sorgt dafür, dass das Wasser nicht davonläuft, sondern Zeit hat zu versickern. Als Gießhilfe eignen sich z. B. auch Säcke, die man um den Stamm legt und mit Wasser füllt. Über ganz kleine Löcher tropft das Wasser in den Wurzelbereich und es dauert mehrere Stunden, bis es dosiert an die Wurzeln kommt. Junge Bäume brauchen ca. 100 bis 150 Liter Wasser pro Woche. Sträucher benötigen je nach Größe ca. 20 bis 40 Liter pro Woche. Wässern ist in den ersten Vegetationsjahren sehr wichtig und schützt den Baum vor dem Absterben und vor vielen Krankheiten.
Gut zu wissen: Rund zwei Drittel des Naturraums im Landkreis Bad Kissingen sind als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Für diese Gebiete gelten besondere naturschutzrechtliche Vorschriften, um die Schönheit, Vielfalt und Eigenart des typischen Landschaftsbildes in der Rhön zu bewahren. Das Entfernen einer Hecke im Außenbereich ist grundsätzlich ohne vorherige Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landratsamtes verboten. Bei Fragen rund um das Thema Heckenschnitte und ähnlichen Anliegen ist die UNB telefonisch unter 0971 8014095 sowie per E-Mail (UNB@kg.de) zu erreichen.
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