Auf Anregung der Bauverwaltung verabschiedete der Marktgemeinderat Schondra folgenden Grundsatzbeschluss in seiner jüngsten Sitzung: Für Wohngrundstücke gilt eine zweijährige Bauverpflichtung mit einem Wohnhaus.
Ansonsten nimmt die Gemeinde ihr Wiederkaufsrecht wahr und erhebt zusätzlich eine Rückabwicklungspauschale in Höhe von 500 Euro.
Geld für die Gemeinde
Bürgermeister Bernold Martin (CSU) informierte das Gremium über eine Erstattung nach dem Kommunalabgabengesetz. Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der "Lindenstraße" mit einer Gesamtsumme von 43.621 Euro erhält die Gemeinde eine Ersatzzahlung in Höhe von 28.263 Euro. Außerdem bekommt die Gemeinde eine freiwillige Zuwendung der Unterfränkischen Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken. Danach wird die Restaurierung des Steinkreuzes in Schönderling mit 338 Euro unterstützt.
Lager- und Abstellhalle genehmigt
Den Neubau einer Lager- und Abstellhalle im Gewerbegebiet Schildeck II hat der Marktgemeinderat Schondra genehmigt. Der Antrag entspricht inhaltlich dem Antrag auf dem Vorbescheid, den das Gremium im Februar bereits bewilligt hatte. Errichtet werden soll eine 42 x 37 Meter große Halle mit einer Höhe von neun Metern. Auf Anregung von Jürgen Metz (FWG Singenrain) und Andreas Martin (CBB) wird in dem Beschluss nochmals der Einbau einer Drosseleinrichtung und Stauraummöglichkeit zur Regenwasserrückhaltung gefordert. Genehmigt wurde auch ein Tekturplan, der mit dem Bau einer Garage in der Brunnenstraße in Schondra notwendig geworden war.
Gegen den Bebauungsplan "Eller V" der Gemeinde Oberleichtersbach gab es keine Einwände, da das Gremium die Belange des Marktes Schondra nicht berührt sah. Mit kleinen redaktionellen Änderungen erließ der Gemeinderat die 2.Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter.