Welche Bedenken es zur Zeitlofser Altort-Satzung gibt

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Der Altort von Zeitlofs hat sich in den vergangenen Jahrzehnten schon verändert, soll nun dank einer seit kurzem gültigen Gestaltungssatzung aber weitgehend erhalten werden. Dazu gab es einen Vorstellungstermin. Foto: Archiv/Marion Eckert
Der Altort von Zeitlofs hat sich in den vergangenen Jahrzehnten schon verändert, soll nun dank einer seit kurzem gültigen Gestaltungssatzung aber weitgehend erhalten werden. Dazu gab es einen Vorstellungstermin. Foto: Archiv/Marion Eckert

Seit 12. November ist sie nun "scharfgestellt", die Gestaltungssatzung für den historischen Altort von Zeitlofs. Kürzlich gab es dazu einen Vorstellungstermin. Und auch wenn es nicht so direkt formuliert wurde: Die Satzung trifft unter Betroffenen auf Kritik und Ängste.

Fotos von früher zeigen, dass sich das historische Ortsbild von Zeitlofs in den vergangenen Jahrzehnten schon stark verändert hat; manche sorgen sich gar, dass es ganz verschwindet. So wie die einst üppigen Treppenaufgänge zur Hauptstraße hin, die einem weitgehend glatten Straßenkörper mit asphaltierter Fahrbahn und Gehwegen gewichen sind.

Mit der Satzung wollen Bürgermeister Matthias Hauke und der Gemeinderat erreichen, dass das Ortsbild seinen jetzigen Charakter behält. Deswegen macht die Gestaltungssatzung Vorgaben für Wohn- und Geschäftshäuser ebenso wie für Wirtschafts- und Nebengebäude, zum Beispiel Scheunen.

Da geht es unter anderem um die Gestaltung von Außenwänden, Sockeln, Stufen, Fenstern, Toren, Türen, Läden, Jalousien, Markisen, Vordächern, Balkonen, Loggien, Lauben, Erkern und Wintergärten. Aber auch viele andere Dinge wie Farbgebung, Baumaterialien, Dachformen, -eindeckung und -aufbauten sowie Dachfenster sind geregelt. Selbst für Werbeanlagen, Schaufenster, Schaukästen, Antennen sowie Höfe, Außenanlagen und Gärten stehen Vorgaben drin. Zum Museumsdorf - das betont Hauke - solle Zeitlofs aber nicht werden.

Dass das Thema bewegt, zeigte das große Interesse am Vorstellungstermin am 18. November in der Turnhalle in Zeitlofs. 49 Menschen nahmen teil, die meisten aus dem Kernort, für den im Wesentlichen die Gestaltungssatzung gilt. Im Vorfeld waren alle Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken im Geltungsbereich angeschrieben worden. Zudem erhielten sie eine Broschüre, die die Satzung näherbringen soll.

Thomas Wieden und Holger Kess vom Büro Holl Wieden Partnerschaft (HWP) in Würzburg stellten die Satzung zu Beginn noch einmal vor. Für Bürgermeister Hauke stellt sie - zusammen mit dem Kommunalen Förderprogramm für private Baumaßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung - eine Chance dar, den Altort aufzuwerten, indem Anreize zur Sanierung geschaffen werden.

Als Beispiel nennt er die Scheune, die eben nicht weggerissen, sondern erhalten und zu Wohnraum umgestaltet wird. Das sei unter Umständen teurer als der Abriss und Bau eines 08/15-Serienhauses. Aber dafür gebe es ja das Förderprogramm.

Unter den Wortmeldungen beim Vorstellungstermin überwog aber die Skepsis. So fragte eine Anwesende, ob jetzt im Altort überhaupt noch etwas verändert werden darf beziehungsweise der Zwang besteht, etwas zu tun. Thomas Wieden sagte, ein Zwang zur baulichen Veränderung besteht nicht. Aber wenn etwas angegangen werde, dann nach den Bestimmungen der Satzung.

Bereits begonnene Projekte könnten unabhängig davon weitergeführt und beendet werde, so der Architekt und Stadtplaner weiter. Es sei denn, man wolle eine Förderung abgreifen; dann müsse man sich aber nach der Satzung richten. Matthias Hauke sagte, man solle im Zweifel den Einzelfall prüfen. Der "Beginn der Maßnahme" sei relativ zu betrachten.

Bewohner der Altengronauer Straße 25 fragten, warum ihr Anwesen unter die Satzung fällt. Es sei doch etwas vom unmittelbaren Ortskern entfernt. Der Bürgermeister sagte, das Sanierungsgebiet sei bereits 2019/2020 unter Beteiligung der Öffentlichkeit in Workshops erfolgt.

Laut Holger Kess prägen auch landwirtschaftliche Anwesen ein Ortsbild beziehungsweise erhalten seinen Charakter. Die Altengronauer Straße 25 liege in der Nähe des "Schlosses".

Es entspann sich eine kleine Diskussion, nach welchen Kriterien ortsbildprägende Gebäude festgesetzt werden. Laut Kess muss man immer den baulichen Gesamtzusammenhang betrachten. Manche aus der Nahsicht unbedeutende oder nicht wahrnehmbare Gebäude seien aus dem Fernsicht heraus eventuell anders zu beurteilen. Grundsätzlich solle man Abbruch vermeiden und beim Ersatz die Maße des Vorgängerbaus betrachten.

Gefragt wurde nach Fotovoltaikanlagen auf Altort-Dächern, die prinzipiell erlaubt sind. Bezweifelt wurde, dass die Kapazität der im Leitfaden aufgezeigten Flächen nicht für den Betrieb einer Wärmepumpe oder ähnlichem ausreichen. Laut Wieden muss man auch da den Einzelfall betrachten.