Im Kreis Bad Kissingen nimmt die Polizei einen Wildunfall zum Anlass, auf das richtige Verhalten bei Wildunfällen hinzuweisen. Denn der betroffene Fahrer war nicht der erste, der mit dem Reh kollidiert war.
Einen Wildunfall im Kreis Bad Kissingen nimmt die Polizei zum Anlass, Autofahrer auf ihre Verantwortung bei solchen Unfällen hinzuweisen und vor drohenden Strafen zu warnen.
Demnach war ein Autofahrer am Mittwochmorgen, gegen 06.20 Uhr, auf der Bundessstraße 287 von Fuchsstadt kommend in Richtung Euerdorf unterwegs, als er ein totes Reh überfuhr. Aufgrund der Dunkelheit konnte er nach seinen Angaben das Reh auf der Fahrbahn nicht rechtzeitig erkennen und überfuhr das Hindernis. Hierbei entstand am Fahrzeug ein Schaden in Höhe von ca. 200 Euro.
Hohe Strafen drohen: Das ist bei Wildunfall zu beachten
Nach Eintreffen einer Streifenbesatzung stellte sich heraus, dass bereits mehrere Fahrzeuge über den auf der Fahrbahn liegende Kadaver gefahren waren. Die Straßenmeisterei kümmerte sich um die Straßenreinigung und die Entsorgung des Wildkörpers.
In Anbetracht der großen Gefahr, die von einem derartigen Hindernis auf der Straße für Verkehrsteilnehmer ausgehen kann, weist die Polizei dringend darauf hin, dass bei einem Wildunfall das tote Tier von der Fahrbahn zu entfernen oder unverzüglich die Gefahrenstelle abzusichern ist.
Außerdem ist die Polizei oder ein Jagdberechtigter nach einem Wildunfall oder Wildberührung zu verständigen. Hier steht auch der Tierschutzgedanke im Vordergrund, falls sich ein verletztes Tier noch von der Straße schleppen kann.
Zuwiderhandlungen gegen die Meldepflicht können zudem in bestimmten Fällen nach den Vorschriften des Bayerischen Jagdgesetzes zur Anzeige gebracht und mit Bußgeld geahndet werden. Hier können Strafen bis zu 1000 Euro fällig werden.