Warum war der Täter noch in Deutschland?
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nannte dafür mehrere mögliche Gründe. Zum einen sei ein sogenanntes Dublin-Verfahren bei dem 28-Jährigen nicht rechtzeitig abgeschlossen worden. Dieses Verfahren ist Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und dient der Klärung der Frage, welcher europäische Staat für den Asylantrag eines Schutzsuchenden zuständig ist. In den meisten Fällen ist dies der Staat, in dem der Geflüchtete zuerst EU-Boden betreten hat.
Erst vor einigen Wochen, Anfang Dezember, habe der Mann dann selbst den Behörden - auch schriftlich - angekündigt, freiwillig nach Afghanistan zurückreisen zu wollen, sagte Herrmann. Er wolle sich beim Generalkonsulat Afghanistans um die nötigen Papiere kümmern. Durch diesen Schritt sei sein Asylverfahren beendet worden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe ihn zur Ausreise aufgefordert. Damit war er ausreisepflichtig.
Ob es eine Frist gab, in der er Deutschland hätte verlassen müssen, blieb aber unklar - ebenso wie die Frage, welche Rolle seine offenbar andauernde psychiatrische Behandlung beim Zeitpunkt der Ausreise spielte. Klar ist: Der 28-Jährige blieb trotz seiner Ankündigung bis zum Angriff im Park in Deutschland.
Ob es ihm gelungen war, die erforderlichen Reisedokumente zu erhalten, ist bislang nicht bekannt.
Was ist über das Motiv bekannt?
Fest steht noch nichts. Doch die Ermittler gehen vor allem dem Verdacht nach, dass eine psychische Erkrankung des Mannes die Ursache gewesen sein könnte. Der Mann war vor dem Angriff laut Herrmann mindestens dreimal wegen Gewalttaten auffällig geworden. Jedes Mal sei er zur psychiatrischen Behandlung eingewiesen, später aber wieder entlassen worden. Bei einer Durchsuchung seiner Unterkunft hätten Ermittler zudem Medikamente zur Behandlung psychischer Krankheiten gefunden. Hinweise auf ein islamistisches Motiv fanden die Ermittler laut Herrmann dagegen nicht.
Was bedeutet die Tat für den Wahlkampf zur Bundestagswahl 2025 im Februar?
Es ist gut möglich, dass so eine schreckliche Tat einen Monat vor der Bundestagswahl auch politische Fragen aufwirft und vor allem den Parteien hilft, die im Wahlkampf eine Reduzierung der Migration und mehr Abschiebungen versprechen. Zumal viele Wähler noch unter dem Eindruck der Todesfahrt von Magdeburg stehen, wo ein Mann aus Saudi-Arabien mit einem Auto auf einem Weihnachtsmarkt sechs Menschen getötet und knapp 300 Menschen verletzt hatte.
Dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) noch am Abend die Chefs des Verfassungsschutzes, des Bundeskriminalamts und der Bundespolizei ins Kanzleramt beorderte, ist in jedem Fall ungewöhnlich.
Die nächste Bundesregierung wird - unabhängig von der sich neu bildenden Koalition - sicher Probleme angehen müssen, die seit Jahren ungelöst sind: Weshalb scheitern Dublin-Überstellungen auch in Staaten, die sich bei der Übernahme kooperativ zeigen? Wie kann sichergestellt werden, dass der Datenaustausch und die behördlichen Maßnahmen funktionieren, wenn es um Menschen geht, die mit Drohungen und Gewalttaten auffallen, aber nicht als Extremisten beobachtet werden? Ist die föderale Arbeitsteilung zwischen dem Bamf, den Behörden der Länder und den Ausländerbehörden vor Ort noch zeitgemäß, wenn es um die Bearbeitung von schwierigen oder eiligen Fällen geht?
Vorschaubild: © Daniel Löb/dpa
Warum war der mutmaßliche Täter noch in Deutschland? Die Antwort sollte der Minister für innere Sicherheit geben können, immerhin trägt er die Verantwortung für die zuständigen Stellen.