Mit dem 9-Euro-Ticket können die Menschen Geld sparen, so die Theorie. Familien, die Hartz-IV bekommen, haben von dieser Entlastung aber womöglich nur wenig. In einigen Bundesländern könnten die Jobcenter Geld zurückfordern.
Das 9-Euro-Ticket war eigentlich als Entlastung gedacht, doch ausgerechnet für Hartz-IV-Empfänger*innen könnte es damit Probleme geben. Zum Teil müssen einkommensschwache Familien für das Ticket Geld zurück ans Jobcenter zahlen. Dabei geht es konkret um die Fahrkarten für Schulkinder.
In vielen Bundesländern werden die Kosten für Schülermonatskarten vom Jobcenter übernommen. Da diese nun durch das 9-Euro-Ticket günstiger werden, können die Ämter die Differenz zurückfordern. Das berichtet das Portal "Hartz-IV.org".
9-Euro-Ticket sorgt für Chaos: Hartz-IV-Empfänger müssen teils Geld zurückzahlen
Unter anderem ist das in Baden-Württemberg der Fall. Die Jobcenter sollten nur die tatsächlich anfallenden Ticketkosten übernehmen, begründet das Wirtschaftsministerium den drastischen Schritt laut Bericht der "Badischen Neuesten Nachrichten" (BNN). Andernfalls handele es sich um eine "ungerechtfertigte Bereicherung", gab das Ministerium laut "Hartz-IV.org" an.
Die Behörde beruft sich dabei auf das Sozialgesetzbuch, was auch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestützt wird. Man werde alle Landesministerien anschreiben, seine Rechtsauffassung klar darlegen und bitten, diese zu berücksichtigen, hieß es der BNN zufolge aus Berlin.
Bislang wird es in den Ländern unterschiedlich gehandhabt, ob die Hartz-IV-Empfänger*innen tatsächlich Geld zurückgeben müssen. So wollen Thüringen, Bayern und Niedersachsen es Baden-Württemberg gleichtun, berichtet "Hartz-IV.org". Man wolle schließlich eine "ungerechtfertigte Besserstellung" gegenüber Menschen, die keine Leistungen beziehen, vermeiden.
Rückzahlung für 9-Euro-Ticket? Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern
Andere Bundesländer sind nachsichtiger: Hartz-IV-Beziehende in Schleswig-Holstein bekommen zum Beispiel lediglich einen Änderungsbescheid wegen des 9-Euro-Tickets. Die Betroffenen erhalten dann künftig weniger Geld, es muss aber nichts zurückgezahlt werden. Die Behörden berufen sich hier ebenfalls auf das Sozialgesetzbuch, nur auf einen anderen Paragrafen. Demnach erfolge keine Rückforderung für das Ticket, weil es sich um Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket handle. Auch Sachsen-Anhalt und Brandenburg folgen dieser Begründung.
In Rheinland-Pfalz hat sich Sozialminister Alexander Schweitzer ebenfalls gegen die Rückzahlung ausgesprochen. "Ich bin der Auffassung, dass das 9-Euro-Ticket keinesfalls auf die Regelsätze der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende angerechnet werden sollte", sagte der SPD-Politiker laut Deutscher Presse-Agentur. Das Ministerium in Hessen hat sogar vor, den Differenzbetrag zu erstatten, wenn die Betroffenen das 9-Euro-Ticket selbst gekauft haben.
Der ganze Verwaltungsaufwand kostet bestimmt mehr Geld als damit eingespart wird !