Was sagen Datenschützer zur Innenraum-Überwachung?
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach Verarbeitung zu löschen sind. «Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen», sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Regeln durch Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden können.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Zwangsmaßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Außerdem habe das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das KBA bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.
Darf man das System abschalten, wenn es nervt?
Ja. Der Gesetzgeber erlaubt es, die Innenraum-Überwachung über die Fahrzeugeinstellungen zu deaktivieren. Doch wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistent (ISA), der bei Tempoverstößen nervtötend warnt, muss sich das ADDW-System bei jedem Motorstart automatisch wieder aktivieren. Ein dauerhaftes Abschalten ist legal nicht möglich.
Warum gibt es trotz des Sicherheitsgewinns so viel Kritik?
Die Frustration mit der Innenraum-Überwachung hat auch damit zu tun, dass bei etlichen Fahrzeugen die Systeme extrem sensibel kalibriert sind. Ein kurzer Blick zur Seite in die Landschaft, das Suchen des Lieblingssongs auf dem Touchscreen oder der Blick nach hinten zu den Kindern führt schnell zu ununterbrochenem Piepen. Tester beschreiben das System teils als extrem ermüdend und frustrierend, weil es normales menschliches Verhalten bestrafe.
Die Kritik richtet sich aber auch gegen das Design moderner Fahrzeuge.
Während der Gesetzgeber fordert, den Blick auf der Straße zu lassen, verbauen die Hersteller immer größere Touchscreens. Wer die Klimaanlage, die Sitzheizung oder das Radio in verschachtelten Untermenüs suchen muss, wird zwangsläufig abgelenkt. Das Auto zwingt den Fahrer zum Wegschauen - und das ADDW-System piept ihn anschließend dafür an.
Wie hoch sind die Kosten für ein Innenraum-Überwachungssystem?
Experten schätzen die Kosten für Material und Herstellung auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug. Der Gesetzgeber hat aber weitere Sicherheitssysteme vorgeschrieben, etwa den Notbremsassistenten, die Rückfahrkamera, die Blackbox zur Aufzeichnung von Unfalldaten oder die digitale Reifendruckkontrolle. Dazu kommen die Kosten für die Absicherung gegen Cyberangriffe. Die lange Liste kann schnell zu Mehrkosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk verursachen. Bei einer Limousine im Wert von 80.000 Euro spielt das keine große Rolle. Bei einem Kleinwagen für 15.000 Euro dagegen schon.