Eine Frist läuft aus
Die gesetzliche Frist für Trumps bisherige globale Zölle endete am Freitag. Nach seiner Niederlage vor dem Obersten US-Gerichtshof im Februar hatte der US-Präsident in aller Eile neue Zölle in Höhe von 10 Prozent verhängt. Grundlage für die neuen Importgebühren war Paragraf 122 aus einem Handelsgesetz von 1974, der die Erhebung einer Abgabe von höchstens 15 Prozent für maximal 150 Tage erlaubt. Danach müsste das US-Parlament seine Zustimmung geben – angesichts der ohnehin schon hohen Inflation, die durch höhere Zölle und Warenpreise noch weiter steigen dürfte, ist dies mehr als unwahrscheinlich.
Der Supreme Court hatte entschieden, dass Trumps frühere Zölle gegen Dutzende Handelspartner – darunter auch die Europäische Union – auf Basis eines Notstandsgesetzes rechtswidrig waren. Trump habe dabei seine Befugnisse als Präsident überschritten, urteilte eine deutliche Mehrheit der Richter. In der Konsequenz muss die US-Regierung Milliarden an Zöllen wieder zurückzahlen.
Gleiches Gesetz, anderer Paragraf
Dass Trump nun eine neue Zoll-Begründung liefert, war erwartet worden. Seine Regierung zieht das gleiche Handelsgesetz aus dem Jahr 1974 heran, um jetzt auf Basis eines anderen Paragrafen neue Zölle zu verhängen. Paragraf 301 räumt der Regierung die Möglichkeit ein, bei nachweislich «ungerechtfertigten, unangemessenen oder diskriminierenden» Handelspraktiken aktiv zu werden. Zuletzt hatte Trumps Handelsbeauftragter Greer Konsequenzen signalisiert, die aus Untersuchungen auf Basis des Paragrafen 301 zu Zwangsarbeit resultierten.
Zwangsarbeit als Begründung für neue Zölle
Anfang Juni hatten die USA Zölle gegen 60 Volkswirtschaften angedroht, weil diese Importe von Produkten aus mutmaßlicher Zwangsarbeit nicht verhindert oder bestehende Importverbote nicht genügend überprüft hätten.
Voraussetzung für Zölle auf Basis des Paragrafen 301 ist, dass die Regierung zuvor Stellungnahmen eingeholt und Anhörungen ermöglicht hat. Dies war zuletzt bei Brasilien der Fall, als Greer einen Zoll von 25 Prozent auf bestimmte Güter aus dem südamerikanischen Land verkündete. Die Untersuchung habe eine Vielzahl von unfairen Handelspraktiken offenbart, hieß es.
Der deutsche Außenhandelsverband BGA kritisierte das Vorgehen der US-Regierung scharf: «Der Kampf gegen Zwangsarbeit darf nicht als Vorwand dienen, um längst geplanten Protektionismus nachträglich zu rechtfertigen. Ausgerechnet der Europäischen Union Untätigkeit vorzuwerfen, ist unglaubwürdig. Die EU hat ein umfassendes Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit beschlossen und bereitet dessen Umsetzung vor», stellte BGA-Präsident Dirk Jandura fest. Die mit der EU vereinbarte Obergrenze bei den Zöllen dürfe nicht durch neue Rechtsgrundlagen ausgehöhlt werden.
Konzessionen und Sicherheitsnetze
Für die meisten Importe aus der EU galt bislang ein Zoll von bis zu 15 Prozent. Grundlage dafür ist ein bilaterales Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, auf dass sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Trump im August 2025 geeinigt hatten, um einen Handelskrieg abzuwenden.
Brüssel machte weitere Zugeständnisse und schaffte etwa EU-Zölle auf US-Industriegüter ab. Angesichts der sprunghaften Politik unter Trump hat die EU aber zusätzlich ein Sicherheitsnetz eingebaut: Sollten die USA ihre Zusagen nicht vollständig umsetzen oder Regelungen aussetzen, können auch Zugeständnisse der ausgesetzt werden.
Bislang hält sich Washington laut Informationen aus Brüssel zumindest in den meisten Fällen an das Abkommen. Für rund 93 Prozent der EU-Exporte in die Vereinigten Staaten fielen Zölle in Höhe von maximal 15 Prozent an, sagte ein EU-Beamter. Bei den restlichen Produkten liege der Satz allerdings höher: Dies gelte etwa für Käse, der effektiv mit knapp 25 Prozent verzollt werde.