Bereits vor dem Beschluss des Bundestags gab es verfassungsrechtliche Bedenken gegen das neue Heizungsgesetz. Die Umwelthilfe will nun im September vor Gericht ziehen.
Die Deutsche Umwelthilfe will das neue Heizungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht. Unser Anwalt Remo Klinger arbeitet nun die Verfassungsbeschwerde aus. Wir werden im September so weit sein, dass wir sie beim Bundesverfassungsgericht einreichen.»
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz - so der offizielle Name - wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet.
«Das Schwerwiegendste ist: Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden», sagte Metz. «Nach 2044 wird nach wie vor der Einbau von Öl- und Gasheizungen möglich sein wird. Dieses Verbot ist gefallen. Das gab es vorher im Gebäudeenergiegesetz.»
Reform lockert Vorgaben für Ökoenergie-Anteil
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können - Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen schrittweise zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine «Grüngasquote» eingeführt werden. Diese soll anfangs bis zu ein Prozent betragen - Details sind aber unklar.
Der Kern des von der Ampel-Regierung beschlossenen früheren Heizungsgesetzes fiel weg, nämlich dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte.
Zum neuen Heizungsgesetz wurden auch von anderen Verbänden sowie Experten verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.
«Unbekannte Kosten»
«Mieterinnen und Mieter haben keinerlei Entscheidungsfreiheit darüber, welche Technologie in ihren Keller eingebaut wird», sagte Metz. «Das Gesetz eröffnet wieder die Möglichkeit, Öl- und Gasheizungen einzubauen, mit unbekannten Kosten, die auf die Menschen zukommen. Die sogenannte Biotreppe, die vorsieht, dass sukzessive über die Jahre Biogase verwendet werden muss, kann sehr teuer werden - weil nicht klar ist, ob diese Biogase überhaupt zur Verfügung stehen werden. Die Biotreppe ist auch nur bis 2040 geregelt. Alles Weitere bleibt offen und unklar.»