In Restaurants und Imbissen stehen bei Steaks und Bratwurst bisher meist keine Infos, welche Bedingungen die Tiere im Stall hatten. Die Koalition will mit einer Kennzeichnung mehr Klarheit schaffen.
Aus den Supermärkten kennen es viele schon: Beim Kotelett zeigen Packungsetiketten mit dem Aufdruck «Haltungsform», wie das Schwein einst im Stall lebte. Nach langem Gezerre soll jetzt im nächsten Jahr auch eine staatliche Kennzeichnung dafür starten - und zwar nicht nur in den Kühltheken. Auch fürs Jägerschnitzel im Restaurant oder den Krustenbraten in der Kantine soll man einheitliche Informationen dazu bekommen. Die schwarz-rote Koalition will das schon geltende Gesetz zum Tierhaltungslogo dafür kräftig umkrempeln.
Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) stößt dies jetzt konkret an und legte einen Entwurf mit mehreren Änderungen am bestehenden Modell vor. Ziele sind demnach «eine vereinfachte Umsetzung» in der Praxis für alle Beteiligten und zugleich auch mehr «Sichtbarkeit» des staatlichen Logos überall dort, wo es Fleisch gibt. Dafür soll Fleisch aus dem Ausland in die bisher nur für inländische Erzeugnisse vorgesehene Kennzeichnungspflicht einbezogen werden. Und eingeführt werden soll es außer im Supermarkt gleich auch in der Gastronomie.
System mit fünf Haltungsform-Stufen
«In der Außer-Haus-Verpflegung gibt es üblicherweise nur wenige bis keine Informationen zu den Haltungsbedingungen der Tiere, von denen die Lebensmittel stammen», heißt es in dem Referentenentwurf des Ministeriums. Um dem Verbraucherwunsch nach mehr Transparenz nachzukommen, soll die Kennzeichnung deswegen auch auf diesen Bereich ausgeweitet werden.
Konkret geht es darum, dass auch in Speisekarten, Preisverzeichnissen oder Aushängen das künftige Logo zur Haltungsform der Tiere zu finden sein soll - etwa zu Kriterien wie Platz und frischer Außenluft im Stall. Damit könnten Gäste in Restaurants, Kantinen oder am Imbiss «eine informierte Kaufentscheidung» treffen. Erkennbar sein soll dies an fünf Kategorien von der Stufe «Stall» mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis «Bio». Das System steht schon jetzt im Gesetz und sollte zunächst nur für frisches Schweinefleisch im Handel gelten.
Wie oft muss die Speisekarte geändert werden?
Mit den neuen Plänen soll das staatliche Logo nach langer politischer Blockade auch überhaupt ins Laufen kommen. Der Start der Kennzeichnung, die 2023 noch von der Ampel-Koalition per Gesetz beschlossen wurde, wurde mehrmals verschoben - von August 2025 zuletzt auf Anfang 2027. In den Supermärkten gibt es seit 2019 eine freiwillige Kennzeichnung der Handelsketten. Sie hat die gleichen Stufen und umfasst schon Fleisch von Schwein, Rind und Geflügel.
Die Anwendung in der Außer-Haus-Verpflegung mit wechselnden Gerichten ist dabei keine ganz einfache Sache. Nicht gelten soll die Kennzeichnung für «eher getränkegeprägte Gastronomiebetriebe» und Gaststätten, die keine Gerichte mit Schweinefleisch anbieten. Betroffen sein dürften rund 100.000 Gaststätten, schätzt das Ministerium. Restaurants kauften ihr Fleisch etwa wöchentlich ein, oft gebe es feste Verträge mit Lieferanten, um gleiche Qualität, verlässlichen Nachschub und günstigere Einkaufspreise zu sichern. Daher dürften Angaben in Speisekarten oder Preistafeln im Schnitt einmal pro Woche aktualisiert werden.
Keine Kennzeichnung für Bolognese-Sauce
Dabei soll die Kennzeichnung nicht - wie im Supermarkt - direkt am Produkt oder in der Nähe angebracht werden. Zur Erleichterung soll es verschiedene Möglichkeiten geben: auf Speisekarten zum Blättern oder digital. Möglich wären auch Hinweise an der Theke, dass man die Haltungsformen auf Anfrage einsehen kann. Bei Schweinefleischrouladen soll nur das Fleisch gekennzeichnet werden müssen, nicht nötig wäre es für eingewickelten Speck zur Geschmacksgebung - und auch nicht für Fleisch in Tortellini, Maultauschen oder Bolognese-Saucen.