Kommt das Gesetz überhaupt?
Noch sind die Teilkrankschreibung und das Teilkrankengeld nur ein Gesetzentwurf, der im Bundestag und Bundesrat zur Debatte ansteht. Der Plan der Bundesregierung ist es, die Neuregelungen noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Nicht auszuschließen ist deshalb, dass es noch die eine oder andere Veränderung gibt.
Trotz der vehementen Kritik von Gewerkschaften, Ärzteverbänden und Sozialverbänden ist nicht davon auszugehen, dass die Idee, wie vor 40 Jahren, komplett scheitert.
Entscheidend für den Erfolg in der Praxis ist aber nach Auffassung der Siemens-Betriebskrankenkasse, dass die Ärztinnen und Ärzte Unterstützung bekommen. Sie müssen Erfahrungen sammeln, um "die Teilarbeitsfähigkeit verlässlich einschätzen zu können. Deshalb ist es zielführend, die Einführung eng zu begleiten und frühzeitig zu prüfen, welche Informationen und Rahmenbedingungen für eine gute ärztliche Entscheidung notwendig sind."
Teilkrankschreibung: Was kommt womöglich neu ins Gesetz?
Die Teilarbeitsunfähigkeit und das Teilkrankengeld (§§ 44c, 44d SGB V) sollen neu ins Gesetz kommen. Sie ermöglichen künftig eine freiwillige Teilrückkehr in den Beruf. Das Krankengeld von der Krankenkasse gibt es dann nur noch anteilig. Die Idee entstand, um die "klammen Kassen" im Gesundheitssystem zu entlasten. Den Vorschlag gab es schon einmal: 1984 wollte die schwarz-gelbe Koalition unter Helmut Kohl dieses Modell einführen.
Die Initiative scheiterte jedoch am massiven Widerstand der Ärzteverbände und Gewerkschaften. Sie befürchteten eine zu hohe bürokratische Belastung der Praxen sowie unzulässigen Druck der Arbeitgeber auf erkrankte Beschäftigte. Doch so ganz war die Idee nicht vom Tisch.
Seit 1989 gibt es das sogenannte "Hamburger Modell" (rechtlich verankert im Sozialgesetzbuch § 74 SGB V und § 44 SGB IX). Das meint die stufenweise Wiedereingliederung von langzeiterkrankten Beschäftigten in das Berufsleben. Die Arbeitszeit wird in Schritten angehoben. Von zwei Stunden am Tag in der ersten Woche auf das normale Niveau von acht Stunden in der neunten Woche. Der Mitarbeiter erhält weiterhin sein Krankengeld von der Krankenkasse oder Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger. Der Arbeitgeber muss der stufenweisen Wiedereingliederung zustimmen, zahlt für die geleisteten Arbeitsstunden aber kein Gehalt.
Welchen Hintergrund hat die Initiative?
Damals wie heute geht es darum, Kosten für das Gesundheitswesen einzusparen. Im Fall der Teilkrankschreibungen geht es um Einsparungen bei den Krankenkassen und bei den Arbeitgebern. Die Bundesregierung erhofft sich nach eigener Rechnung insgesamt Einsparungen von 40 Millionen Euro im Jahr 2027 und 160 Millionen Euro im Jahr 2030. Ziel ist es, Beschäftigte früher in den Job zurückzubringen – und damit langfristig die Ausgaben für Krankheit zu stabilisieren.
Bisher gilt: Wenn du lange krank bist, zahlt der Arbeitgeber mindestens sechs Wochen lang dein Entgelt weiter (Lohnfortzahlung im Krankheitsfall). Danach gibt es Krankengeld von den Krankenkassen. Aktuell sind das 70 Prozent des Bruttoeinkommens beziehungsweise 90 Prozent vom Nettogehalt. Würdest du teilweise arbeiten, müsste die Kasse nur ein Teilkrankengeld zahlen. Die Arbeitgeber könnten bei der sechswöchigen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für 14 Tage Kosten sparen.
Das angedachte Modell der Teilkrankschreibung greift nicht bei geringfügigen und wenige Tage andauernden Erkrankungen. Der Gesetzentwurf sieht dies nur bei Erkrankungen vor, die länger als vier Wochen dauern. Im Klartext: Die im Herbst auftauchenden Grippetage fallen nicht unter die geplante Neuregelung.
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