Wegen Salmonellen ruft ein Hersteller seinen Lachs zurück. Symbolbild: Sabrinakoeln/pixabay.com
Lachs-Rückruf
Der Hersteller Deutsche See GmbH ruft folgende Produkte zurück: Wildkräuterlachs und Heidelbeerlachs, angeboten in der Bedientheke
Angeboten im Markt bis einschließlich 02.06.2023
Wegen Salmonellen in einer Würzmischung hat ein Hersteller aus Norddeutschland seinen Wildlachs zurückgerufen. Das Produkt wurde als Thekenware verkauft.
Bei regelmäßigen Routinekontrollen sind bei einer Wildkräuter-Blütenmischung, die für zwei gebeizte Lachsartikel als Aufstreu des Herstellers Deutsche See GmbH verwendet wird, Salmonellen festgestellt worden. Betroffen können folgende Artikel sein:
Wildkräuterlachs (Artikelnummer 85667 oder 85055)
Heidelbeerlachs (Artikelnummer 85036 oder 85054)
Es handelt sich bei beiden Artikeln um unverpackte, lose Produkte, die an der Bedientheke im Markt verkauft werden. Bei mehreren Analysen der Endprodukte wurden keine Salmonellen festgestellt. Präventiv und in enger Abstimmung mit den Behörden hat der Hersteller die Ware vom Markt genommen.
Sollten Verbraucherinnen und Verbraucher dieses Produkt in den vergangenen zwei Wochen an einer Bedientheke im Supermarkt gekauft haben und noch nicht gegessen haben, sollen sie dieses in den Markt zurückbringen.
Laut Robert-Koch-Institut äußert sich eine Salmonellen-Erkrankung innerhalb einiger Tage nach Infektion mit Durchfall, Bauchschmerzen und gelegentlich Erbrechen und leichtem Fieber. Die Beschwerden klingen in der Regel nach mehreren Tagen von selbst wieder ab. Insbesondere Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwerere Krankheitsverläufe entwickeln.
Personen, die dieses Lebensmittel gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Salmonellen-Infektion hinweisen. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist nicht sinnvoll. Kunden, die diese Artikel gekauft haben, sollten diese nicht verzehren. Kunden, die die entsprechenden Artikel gekauft haben, können diese gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons zurückgeben.