Die Verbraucherzentrale warnt vor einer dreisten Masche bezüglich des Rundfunkbeitrages. Ein Drittanbieter bietet eigentlich kostenlose Dienstleistungen für einen dann doch teuren Preis an.
Der Rundfunkbeitrag allein ist für einige Bürger ein Aufreger-Thema. So wird der Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer wieder als "Zwangsbeitrag" betitelt. Jetzt sorgt ein Drittanbieter mit einem fiesen Trick für neue Aufregung.
Die Verbraucherzentrale warnt vor einer Plattform der SSS-Software Special Servie GmbH. Eigentlich kostenlose Services werden auf der Internetseite für einen Geldbetrag verkauft. Jetzt muss der Anbieter allerdings für die Masche blechen.
Verbraucherzentrale warnt vor "Service Rundfunkbeitrag": So funktioniert der Trick
Die Abzocke von "Service Rundfunkbeitrag" funktionierte ziemlich simpel: Durch eine Werbeplatzierung landete die Seite der SSS-Software Special Service GmbH auf Platz eins bei Google, wenn jemand nach Stichworten wie "Rundfunkbeitrag" oder "GEZ" suchte.
Auf der Seite angekommen, werden den Nutzern verschiedene Services angeboten, wie zum Beispiel die Erstanmeldung einer Wohnung für die Rundfunkgebühren. Die Formulare werden dann dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk übermittelt.
Nach der Übermittlung werden die Nutzer allerdings zu einer Zahlung aufgefordert. Der Preis von 29,99 Euro ist vor der Inanspruchnahme jedoch kaum ersichtlich. Dabei handelt es sich offensichtlich um eine Abzocke, da Verbraucher die Services auch kostenlos auf der Internetseite des Rundfunkbeitrages www.rundfunkbeitrag.de nutzen könnten.
Verbraucherzentrale mahnt "Service Rundfunkbeitrag" ab: Seite weiterhin online
Wer auf das kostenpflichtige Angebot von "Service Rundfunkbeitrag" bis zum 27. Juni 2024 hereingefallen ist, kann die Gebühr widerrufen. Zwar ist die Plattform nicht mehr das erste Google-Ergebnis, wenn nach "Rundfunkbeitrag" gesucht wird, allerdings ist die Seite weiterhin online. Es gilt also Vorsicht.
Für einige Menschen ist es auch möglich, sich von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen. Einen Anspruch darauf hat allerdings nicht jeder. Sehbehinderte bekommen beispielsweise nur einen Nachlass und zahlen einen geringeren Beitrag.
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