Rückruf von Brotaufstrich: Fremdkörper in Produkt können Verletzungen verursachen

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Eine Rückrufaktion im Feinkostbereich betrifft mehrere deutsche Bundesländer. Grund sind potenziell gefährliche Verunreinigungen.

Der Hersteller Popp Feinkost GmbH ruft seinen "Genusswelt Brotaufstrich Tomate-Mozzarella 150 Gramm" zurück. Der Rückruf betrifft alle Produkte mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis einschließlich 08.12.2024. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich vereinzelt Metallfremdkörper im Produkt befinden könnten, hieß es. Auch andere Feinkostsalate des Herstellers werden zurückgerufen. 

Betroffen sind die Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Verbraucher, die das entsprechende Produkt gekauft haben, können es gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben. Fremdkörper in den Produkten können eine Verletzungs- und Erstickungsgefahr darstellen.  Bei Verletzungen ist es ratsam, sich in ärztliche Behandlung zu begeben. Bei Fremdkörpern in den Atemwegen sollte im Bedarfsfall der Notruf kontaktiert werden.

Zuletzt wurden wegen möglicher Metallfremdkörper unter anderem eine Tiefkühlpizza bei Lidl, verschiedene Tiefkühlpizzen von Wagner, Fertigsalate von Homann, Käsebeißer der Firma Schildauer Fleisch- und Wurstwaren und ein Frischkäse zurückgerufen. Gegenüber inFranken.de erklärte ein Großproduzent, warum es aktuell so viele Rückrufe wegen metallischer Fremdkörpern in den Produkten gibt. 

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Vorschaubild: © Collage inFranken.de: AdobeStock/monticellllo