Wer in Deutschland lebt, kann künftig schneller die Staatsbürgerschaft bekommen. Auch das Gesetz für effektivere Abschiebepraxis wurde gebilligt. Ein Überblick über die Entscheidungen des Bundesrats.
Der Bundesrat hat zwei weitere Bausteine der neuen Migrationspolitik der Ampel-Koalition gebilligt. Während die von Anfang an umstrittene Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auch in der Länderkammer noch zu einem Schlagabtausch führte, wurden gegen die Verfahrenserleichterungen für Abschiebungen lediglich Bedenken geäußert, was die Praxistauglichkeit der neuen Bestimmungen angeht.
Die Neuerungen
Der Bundesrat verzichtete zum Staatsbürgerschaftsrecht auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Das neue Gesetz sieht vor, dass Zuwanderer bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland Staatsbürger werden können, vorausgesetzt sie können ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten.
Bisher müssen sie mindestens acht Jahre im Land leben. Bei guten Leistungen in Schule oder im Job, guten Sprachkenntnissen oder ehrenamtlichem Engagement soll die Einbürgerung schon nach drei Jahren möglich sein. Wer einen deutschen Pass haben möchte, soll seinen alten dafür nicht mehr aufgeben müssen.
Das gilt jetzt schon für EU-Bürger und einige Sonderfälle, aber beispielsweise nicht für Menschen aus der Türkei. Die Reform betrifft auch Deutsche, die Bürger eines weiteren Staats werden möchten. Sie benötigen dafür keine spezielle Genehmigung der deutschen Behörden mehr. Ohne diese Erlaubnis verlor man bisher die deutsche Staatsbürgerschaft beim Erwerb einer weiteren.
Stimmen aus der Politik
Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), warb im Bundesrat für die Reform. Dagegen erklärte Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) als Stellvertreter des Ministerpräsidenten, es werde mit den Plänen der falsche Weg beschritten.
Er sagte, dass Einbürgerungen derzeit im Schnitt erst nach 16,3 Jahren erfolgten, liege erstens daran, dass eine echte Integration inklusive Spracherwerb Zeit brauche. Zweitens fehlten in den zuständigen Behörden jetzt schon die Kapazitäten. Das habe zur Folge, dass Ausländer, die alle Kriterien erfüllten, von der Antragstellung bis zur Einbürgerung oft sehr lange warten müssten.
Wer als «Gastarbeiter» in die Bundesrepublik gekommen ist oder als Vertragsarbeiter in die DDR, muss zur Einbürgerung künftig nur mündliche Deutschkenntnisse nachweisen. Für Menschen aus diesen beiden Gruppen wird zudem kein Einbürgerungstest mehr verlangt. Wer den deutschen Pass möchte, muss den eigenen Lebensunterhalt und den unterhaltspflichtiger Angehöriger selbst bestreiten können. Wer unverschuldet doch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen war, für den galt bislang eine Ausnahmeregelung - diese soll es künftig aber nur noch für bestimmte Gruppen und Fälle geben.