Update vom 08.04.2024: Prozess um getöteten Joel - Angeklagter bringt weiteren Tatverdächtigen ins Spiel
Im Prozess um den getöteten sechsjährigen Joel wird ermittelt, ob Tatverdacht gegen eine weitere Person neben dem Angeklagten besteht. Das bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts Neubrandenburg am Montag (8. April 2024) der Deutschen Presse-Agentur. Zuerst hatte die Bild-Zeitung berichtet. Weitere Angaben machte die Sprecherin zunächst nicht.
Der wegen Totschlags angeklagte 15-Jährige hatte am Donnerstag ein Teilgeständnis abgelegt. Er soll im vergangenen September Joel in der Gemeinde Pragsdorf im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte geschlagen und erstochen haben. Der Angeklagte soll laut Bild bei seinem Teilgeständnis eine weitere Person beschuldigt haben, bei der es sich ihm zufolge um den Haupttäter handeln soll.
Der gewaltsame Tod des sechsjährigen Joel im vergangenen September hatte bundesweit Bestürzung ausgelöst. Die Staatsanwaltschaft wirft dem zum Tatzeitpunkt 14-Jährigen vor, Joel mehrfach ins Gesicht geschlagen und mit einem Messer mit einer Klingenlänge von circa 15 Zentimetern siebenmal auf ihn eingestochen zu haben. Der Junge starb, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen habe, so die Staatsanwaltschaft. Der Teenager hatte sich früheren Angaben zufolge in Widersprüche verstrickt, zudem wurde demnach seine DNA-Spur am Tatmesser gefunden. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Update vom 01.03.2024: Tatablauf spricht laut Gericht für eine Wiederholungsgefahr - Angeklagter im Fall Joel wieder in U-Haft
Der mutmaßliche Täter im Fall um den getöteten sechsjährigen Joel befindet sich wieder in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen den inzwischen 15-Jährigen wurde durch Beschluss des Oberlandesgerichts wieder in Kraft gesetzt, wie eine Sprecherin am späten Donnerstagabend (29. Februar 2024) mitteilte. Der Beschwerde der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wurde damit stattgegeben. "Der Vollzug der Untersuchungshaft stelle sich vor dem Hintergrund der zu erwartenden Strafe und der bisherigen Dauer der Untersuchungshaft auch nicht als unverhältnismäßig dar", hieß es in der Mitteilung des Oberlandesgerichts.
Vor gut zwei Wochen hatte das Landgericht Neubrandenburg den Haftbefehl gegen den Jugendlichen aufgehoben. Die Kammer habe nach Prüfung des Haftbefehls keinen Haftgrund mehr erkannt, hatte ein Sprecher damals gesagt. "Der Haftgrund war die Wiederholungsgefahr." Die Staatsanwaltschaft und nun auch das Oberlandesgericht kamen zu einer anderen Einschätzung. Der mutmaßliche Tatablauf spreche für eine Wiederholungsgefahr, teilte das Oberlandesgericht mit.
Die Anwältin der Familie des Opfers, Christine Habetha, äußerte am Freitag Zweifel an der richtigen Entscheidungsfindung des Landgerichts. "Da sitzt dasselbe Gericht, das so eine eklatante Fehlentscheidung getroffen hat", sagte Habetha und fügte hinzu: "Da soll man dann Vertrauen haben?". Die Fehlentscheidung sei nun korrigiert worden, so die Anwältin. Sie betonte auch, dass sie dem Landgericht Neubrandenburg nicht die fachliche Kompetenz absprechen wolle.
Vor dem Landgericht Neubrandenburg muss sich der Angeklagte aktuell wegen Totschlags verantworten. Im vergangenen September soll der damals noch 14-Jährige in der Gemeinde Pragsdorf bei Neubrandenburg den sechs Jahre alten Joel erstochen haben. Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Im Zusammenhang mit dem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen den 17 Jahre alten Bruder des Angeklagten.
Update vom 16.02.2024: Prozess um getöteten Joel (6) - angeklagter Jugendlicher (14) aus Untersuchungshaft entlassen
Pragsdorfs Bürgermeister Ralf Opitz hat sich entsetzt über die Entscheidung des Landgerichts Neubrandenburg gezeigt, den angeklagten Jugendlichen im Fall um den getöteten Joel aus der Untersuchungshaft zu entlassen. "Ich kann das nicht verstehen", sagte Opitz am Freitag (16. Februar 2024). Er habe von der Entlassung von einem Bürger erfahren, der Kontakt zur Familie von Joel habe. Die Staatsanwaltschaft prüft derweil nach eigenen Angaben, "gegen die Entscheidung über die Aufhebung des Haftbefehls" Beschwerde einzulegen.
Im vergangenen September soll der damals 14-Jährige in Pragsdorf bei Neubrandenburg Joel geschlagen und erstochen haben. Der Jugendliche muss sich deshalb vor dem Landgericht Neubrandenburg wegen Totschlags verantworten. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur hatte der Angeklagte zum Prozessauftakt am Dienstag geschwiegen.
Die Kammer habe nach Prüfung des Haftbefehls keinen Haftgrund mehr erkannt, hatte ein Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg am Donnerstagabend gesagt. "Der Haftgrund war die Wiederholungsgefahr." Das Gericht ist nach Aussage des Sprechers jederzeit verpflichtet, während des Verfahrens zu prüfen, ob Gründe für eine Untersuchungshaft bestehen. Diese seien nach der Vernehmung von Zeugen am zweiten Prozesstag am Donnerstag nicht mehr festgestellt worden. Mit der Schuldfrage habe die Entscheidung nichts zu tun.
Freilassung des Angeklagten steigert Sicherheitsgefühl nicht
Nachdem der Jugendliche verdächtigt wurde, war die Familie des Angeklagten aus Pragsdorf weggezogen. Wo die Familie nun lebt, ist nicht bekannt. Auch Pragsdorfs Bürgermeister Opitz sagte, er wisse es nicht. "Und das ist auch gut so." Durch die Entscheidung des Landgerichts, den Jugendlichen wieder freizulassen, werde das Sicherheitsgefühl in dem Dorf nicht gesteigert, so Opitz. "Man kann nicht in seinen Kopf reingucken, was da vorgeht." Es sei eine 24-Stunden-Überwachung nötig, um sicherzustellen, dass keine Wiederholungsgefahr bestehe, sagte er.
Der Fall um den getöteten Joel hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. In dem Prozess fanden bislang zwei Verhandlungstage statt. Für den 27. Februar ist der nächste Termin angesetzt. Danach sind bis Ende März noch vier weitere Termine vorgesehen. Dann könnte es auch ein Urteil geben.
Im Zusammenhang mit dem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft außerdem gegen den 17 Jahre alten Bruder des Angeklagten. "Die Ermittlungen dauern an", teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit.
Update vom 14.02.2024: Angeklagter Jugendlicher (14) schweigt bei Prozessauftakt
Es ist ein besonderer Prozess - einer, der wegen seiner eben besonderen Umstände für Aufsehen sorgt. Ein Jugendlicher soll im vergangenen September ein Kind in Mecklenburg-Vorpommern geschlagen und erstochen haben. Der sechs Jahre alte Joel stirbt, der Teenager soll davongelaufen sein. Seit Dienstag (13. Februar 2024) läuft ein Prozess gegen ihn vor dem Landgericht Neubrandenburg. Der Vorwurf: Totschlag. Es droht dem Jugendlichen eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.
Als die Vorsitzende Richterin die Sitzung vor dem Landgericht in der drittgrößten Stadt Mecklenburg-Vorpommerns eröffnet, fehlt der Angeklagte auf der Anklagebank. Er sollte erst den Saal betreten, wenn die Pressevertreter den Saal verlassen haben. Da der Angeklagte Jugendlicher ist, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Dementsprechend wenig Informationen gelangen während des ersten Prozesstages auch an die Öffentlichkeit.
Der Angeklagte sitzt seit Monaten in Untersuchungshaft. Bislang hatte er geschwiegen - und er schweigt nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur auch am Dienstag noch. Über ein Motiv ist weiter nichts bekannt. Fest steht laut einem Gutachten, dass er schuldfähig ist - schuldfähig an dem Tod des sechsjährigen Joel.
Prozess im Fall des getöteten Joel (6): Polizei ermittelt nach Hinweis gegen Bruder (17) des Angeklagten (14)
Während vor dem Landgericht hinter verschlossenen Türen der Prozess läuft und die Familie des getöteten Joel befragt wird, sickern von anderer Stelle - ein paar Kilometer weiter - neue Details durch: Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ermittelt gegen den älteren Bruder des Angeklagten. Die Ermittlungen gegen den 17-Jährigen stehen im Zusammenhang mit dem Fall Joel, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Staatsanwaltschaft habe nach Anklageerhebung gegen den zum Tatzeitpunkt 14-Jährigen einen Hinweis erhalten und Ermittlungen gegen den Bruder eingeleitet, hieß es. Zuvor hatte die Ostsee-Zeitung darüber berichtet.
Konkrete Details zu dem Verfahren gegen den älteren Bruder nannte die Staatsanwaltschaft nicht. Man wolle die aufgenommenen Ermittlungen und den laufenden Prozess nicht gefährden, hieß es. Der Bruder des Angeklagten sitzt den Angaben zufolge nicht in Untersuchungshaft. Außerdem gelte die Unschuldsvermutung.
Die Unschuldsvermutung gilt auch für den jüngeren Bruder. Gleichwohl liest sich der Vorwurf der Staatsanwaltschaft grausam. Er soll in der Gemeinde Pragsdorf bei Neubrandenburg am 14. September des vergangenen Jahres Joel ins Gesicht geschlagen und mit einem Messer mit einer Klingenlänge von circa 15 Zentimetern siebenmal auf ihn eingestochen haben. Infolge der Stiche sei Joel dann wegen des Blutverlusts und einer Kompression des Brustbeins gestorben.
Warum wurde Joel (6) erstochen? Anwältin "rätselt" über Motiv
Wegen Totschlags ist der Teenager deshalb angeklagt. Die Anwältin der Familie des getöteten Joel, Christine Habetha, nahm gegenüber der Ostsee-Zeitung auch das Wort Mord in den Mund. Man müsse juristisch gesehen alle Türen aufschließen. "Ist es wirklich nur Totschlag oder gibt es Mordmotive, Mordhinweise?"
Vor allem eine Frage haben sich im Fall Joel viele Menschen gestellt - besonders die Angehörigen, aber auch Anwältin Habetha: Warum? Warum musste Joel sterben? Sie habe bisher keine Hinweise zu einem Motiv gefunden, sagte Habetha am Dienstag unmittelbar vor dem Prozessbeginn. "Man rätselt da natürlich", ergänzte sie.
Auch nach dem ersten Verhandlungstag am Dienstag ist die Antwort zum "Warum" offen. Für diesen Donnerstag ist der nächste Termin in dem Prozess vorgesehen, anschließend sind bis Ende März fünf weitere Fortsetzungstermine geplant. Dann könnte es ein Urteil geben - und die Antwort auf die Frage nach dem "Warum".
Update vom 13.02.2024: Prozess um getöteten Joel (6) beginnt - Angeklagten droht zehnjährige Haftstrafe
Nach dem Tod des sechs Jahre alten Joel beginnt an diesem Dienstag (13. Februar 2023) um 9.30 Uhr ein Prozess gegen einen Jugendlichen wegen Totschlags vor dem Landgericht Neubrandenburg. Dem Angeklagten droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Weil er Jugendlicher ist, findet die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem zum Tatzeitpunkt 14-Jährigen vor, Joel am 14. September des vergangenen Jahres in der Gemeinde Pragsdorf bei Neubrandenburg mehrfach ins Gesicht geschlagen und auf mit einem Messer mit einer Klingenlänge von circa 15 Zentimetern siebenmal auf ihn eingestochen zu haben. Der Junge starb, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen habe, so die Staatsanwaltschaft.
Die brutale Tat soll sich in einem Gebüsch am Bolzplatz in dem kleinen Dorf in Mecklenburg-Vorpommern abgespielt haben. Dort, wo Joel starb, stehen Monate später noch Engelsfiguren, Erinnerungsstücke und ein größeres Kreuz.
Jugendlicher (14) soll Joel (6) erstochen haben - Angeklagter gilt als schuldfähig
Seit dem 26. September sitzt der Verdächtige laut Landgericht in Untersuchungshaft. Er hatte sich in Widersprüche verstrickt, zudem wurde seine DNA-Spur am Tatmesser gefunden. Während der Zeit in der Untersuchungshaft zog die Familie des Teenagers nach Angaben der Polizei aus Pragsdorf weg.
Einem Gutachten zufolge ist der Jugendliche schuldfähig. "Nach dem Ergebnis der forensisch-psychiatrischen und entwicklungspsychologischen Begutachtung des Angeschuldigten ist die Staatsanwaltschaft von seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit überzeugt", hieß es vor wenigen Wochen in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Sie wies aber auch darauf hin, dass für den jugendlichen Angeschuldigten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gelte.
Der Fall um Joel hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Frage, warum der Sechsjährige sterben musste, ist bis zum Tag des Prozessauftakts nicht beantwortet. Abzuwarten bleibt, ob sich der Angeklagte vor Gericht zu den Vorwürfen äußern wird.
Sechs Fortsetzungstermine nach Prozessauftakt angesetzt
Im gesamten Prozess sollen laut Gericht rund 40 Zeugen und fünf Sachverständige befragt werden. Zu Beginn am Dienstag sind demnach fünf Zeugen geladen. Nach dem Prozessauftakt sind sechs Fortsetzungstermine vorgesehen.
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