"Grobe Attacke auf die Menschen zu Fuß": Massive Kritik an Plänen für neue E-Scooter-Regeln

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E-Scooter
Laut Plänen des Verkehrsministeriums sollen neu zugelassene E-Scooter künftig verpflichtend mit einem Blinker ausgestattet sein.
E-Roller
Christian Charisius (dpa)
E-Scooter auf Gehweg
Ärgernis für Fußgänger: Immer wieder werden E-Scooter willkürlich auf Gehwegen abgestellt (hier am Olympiazentrum in München).
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Martin Hangen/ADAC
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Einige E-Roller stehen in einer Reihe auf einem Stellplatz. Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern in Deutschland ist gestiegen.
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Britta Pedersen (dpa)
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Fahrer von E-Scootern sollen künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen.
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Christian Charisius (dpa)
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Ein Mann ist mit einem E-Scooter auf einem Fahrradweg unterwegs: Die Bundesregierung plant neue Regeln zu E-Scootern.
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Christian Charisius (dpa)
E-Scooter-Unfälle
Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Todesopfer bei Unfällen mit E-Rollern verdoppelt. 22 Menschen starben 2023 nach Angaben des Statistischen Bundesamts auf Deutschlands Straßen, 2022 waren ...
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Jörg Carstensen (dpa/Archiv)

Seit mehr als fünf Jahren darf man sie im Straßenverkehr nutzen: E-Scooter. Nun sollen die Vorschriften erneuert werden. Kritik ließ nicht lange auf sich warten.

  • Neue Regeln für E-Scooter geplant
  • Kritik von Fußgänger- und ADAC-Verbänden
  • Vorschrift für Blinker bei neuen E-Scootern
  • Zahl der E-Scooter-Unfälle gestiegen

Für die Nutzung von E-Scootern sind neue Regeln geplant. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu einen Entwurf vorgelegt. Ein Beispiel sind verpflichtende Blinker. Bis die neuen Regelungen umgesetzt werden, wird es jedoch noch dauern. Beim Fußgänger-Fachverband Fuss lösen die Vorhaben Kritik aus, auch der ADAC fordert Nachbesserungen. Was konkret geplant ist.

E-Scooter im Straßenverkehr: Angleichung an Regeln zum Radverkehr geplant

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) präsentierte jetzt einen Entwurf zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und weiterer Vorschriften. Die darin enthalten Maßnahmen seien bereits bei der Zulassung 2019 vorgesehen gewesen. Gelten sollen sie laut Entwurf von Anfang 2027 an. Es geht im Kern um verhaltensrechtliche Regelungen - die Vorschriften zu E-Scootern sollen, wo möglich, denen für den Radverkehr angeglichen werden.

Das bedeutet zum Beispiel: Fahrer von E-Scootern sollen künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel den Grünpfeil nutzen dürfen. Der Entwurf enthält laut Ministerium zudem den Vorschlag, dass die Freigabe von Gehwegen oder Fußgängerzonen mit dem Zusatzzeichen "Radverkehr frei" auch für E-Scooter gelten soll. Wie bisher sei bei solchen Freigaben Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und besonders auf den Fußverkehr Rücksicht zu nehmen.

Für diese verhaltensrechtlichen Regelungen sei eine Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen, so das Ministerium. Generell soll die neue Verordnung im April 2025 in Kraft treten, die Regeln zur Angleichung an den Radverkehr aber erst ein Jahr später. In dieser Übergangsfrist könnten die Kommunen prüfen, ob auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen oder Fußgängerzonen ein Verbot für Elektrokleinstfahrzeuge ausgesprochen werden sollte oder nicht, so das Verkehrsministerium. Die zuständigen Behörden vor Ort könnten dann entscheiden, ob auch E-Scooter auf einzelnen, für Fahrräder freigegebenen Gehwegen erlaubt seien oder nicht.

Heftige Kritik von Fußgänger-Verband: "Grobe Attacke auf die Menschen zu Fuß"

Der Fachverband Fuss sprach generell von einer "groben Attacke" auf die Menschen zu Fuß. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) wolle E-Scooter auf mehr Gehwegen und in mehr Fußgängerzonen zulassen, außerdem wolle er den bisher vorgeschriebenen Mindestabstand zu Fußgängern von 1,5 Metern beim Überholen abschaffen, erklärt der FUSS e.V. (Fachverband Fußverkehr Deutschland) mit Sitz in Berlin in einer Mitteilung.

Vor allem die Abschaffung des Mindestabstands ist dem Verband ein Dorn im Auge. Er wirft Bundesverkehrsminister Wissing vor, "Drängeln erlauben" zu wollen.  "Der Minister gehorcht den Wünschen der E-Scooter-Lobby. Die Gefahren und Hindernisse für Millionen Menschen zu Fuß sind ihm offenbar egal", kritisieren die Interessensvertreter der Fußgänger. Vor allem Leih-E-Scooter würden oft gefährlich und chaotisch gefahren.

Wissing wolle laut Verband zudem das Abstell-Chaos verfestigen, indem er das Parkrecht für E-Scooter in der Straßenverkehrsordnung festschreibe. Stattdessen sollten nach einer Übergangszeit ab Anfang 2026 E-Scooter auf Gehwegen nur noch auf markierten Flächen abgestellt werden dürfen, fordert Fuss. In diesem Zusammenhang monierte der Verband, dass ein weiteres dringendes Thema in dem  Referentenentwurf gar angesprochen werden: "Wer heute durch einen falsch abgestellten E-Scooter verletzt wird, bleibt auf dem Schaden sitzen, da es keine Halterhaftung des Verleihers gibt und der letzte Nutzer behaupten kann, jemand anders habe ihn gefährdend umgestellt." Hier brauche es eine gesetzlich geregelte Halterhaftung für Verleiher, damit diese selbst gefährliches Abstellen unterbinden.

Blinker verpflichtend - ADAC will besseren Opferschutz

Die Pläne des Verkehrsministeriums sehen zudem vor, dass neu zugelassene E-Scooter verpflichtend mit einem Blinker ausgestattet sein müssen. Nach einer Marktanalyse zeichne sich der Trend ab, dass neuere Fahrzeuge zunehmend standardmäßig über Blinker verfügen. In einer wissenschaftlichen Begleitung der Bundesanstalt für Straßenwesen zu E-Scootern hieß es dazu, viele Nutzer empfänden die Anzeige der Fahrtrichtungsänderung per Hand als unsicher. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat begrüßte es, dass es künftig verbindliche Blinker bei Neufahrzeugen geben solle. Auf E-Scootern könne das Handzeichen, für das der Lenker nur noch mit einer Hand gehalten werde, zu instabiler Fahrweise führen.

Aus Sicht des ADAC bleibt ein zentrales Problem unberücksichtigt, nämlich der fehlende Opferschutz. Bei E-Scootern bestehe aufgrund ihrer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 Kilometern pro Stunde keine Gefährdungshaftung, so eine Sprecherin. "Daher muss derjenige, der heute schuldlos durch einen E-Scooter zu Schaden kommt, dem E-Scooter-Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um von der Versicherung Schadenersatz zu erhalten."

Bereits vor Jahren hatte der ADAC auf "die Notwendigkeit, die Rechtslage anzupassen" hingewiesen. Auch wenn die meisten Unfälle selbstverschuldet seien, gebe es immer mehr geschädigte Dritte, weil die Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß benutzt oder auf Geh- oder Radwegen liegen gelassen würden. "Vor allem bei Personenschäden dürfen die Geschädigten laut ADAC nicht leer ausgehen", heißt es seitens des Verbands in einer Stellungnahme zum E-Scooter-Haftungsrecht (PDF).

Mehr Unfälle mit E-Scootern, Zahl der Todesopfer verdoppelt

Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Todesopfer bei E-Scooter-Unfällen verdoppelt. 22 Menschen starben nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) auf Deutschlands Straßen, 2022 waren es elf Tote gewesen.

Insgesamt gab es im Bundesgebiet im Jahr 2023 9425 E-Scooter-Unfälle, bei denen Menschen zu Schaden kamen. Das waren 14,1 Prozent mehr als im Jahr davor. Als häufigste Gründe für die Unfälle nannte das Bundesamt die falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege. Fast genauso häufig war das Fahren unter Alkoholeinfluss Grund für den Unfall. Besonders viele Unfälle passieren in Großstädten.  Erst vor wenigen fuhr aber auch ein 18-Jähriger mit seinem E-Scooter gegen ein Bamberger Polizeiauto - und versuchte zu flüchten. In Würzburg wurde zudem Mitte Juli ein schwer verletzter E-Scooter-Fahrer auf Straße gefunden, die Polizei hatte direkt eine Vermutung zum Unfallablauf parat.

Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, waren im vergangenen Jahr 41,6 Prozent der verunglückten E-Scooter-Fahrenden jünger als 25 Jahre, 80,4 Prozent waren jünger als 45 Jahre. Dagegen gehörten nur 3,4 Prozent der E-Scooter-Nutzenden, die an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt waren, zur Altersgruppe 65plus.

Essenzielle Anpassungen: TÜV-Verband begrüßt Änderungen

Für den TÜV-Verband sagte der Fachbereichsleiter Fahrzeug und Mobilität, Richard Goebelt, es sei notwendig, die Sicherheit und Akzeptanz der E-Scooter zu verbessern, vor allem vor dem Hintergrund der steigenden Beliebtheit.

Insbesondere die Anpassungen an die technischen Anforderungen der Fahrzeuge seien essenziell, um die Betriebssicherheit der E-Scooter zu erhöhen. Goebelt nannte etwa die Einführung der Blinker, eine Verschärfung der Batterieprüfungen oder voneinander unabhängige Vorder- und Hinterradbremsen.

Länder und Verbände können noch bis 9. August 2024 Stellung zum Entwurf des Verkehrsministeriums nehmen. Auch der Bundesrat muss dann den Änderungen zustimmen. sl/dpa

Nürnberg will den unkontrollierten Fahrspaß mit E-Scootern jetzt eindämmen - auch eine andere Großstadt in Bayern zieht mit.

Ein Redakteur hat diesen Artikel unter der teilweisen Verwendung eines KI-Sprachmodells verfasst und/oder optimiert. Sämtliche Informationen wurden sorgfältig geprüft.

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