Nach Ahrtalflut keine neuen Ermittlungen gegen Ex-Landrat

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Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe im Ahrtal
Pföhler war bei der Flutkatastrophe Landrat im Landkreis Ahrweiler. (Archivbild)
Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe im Ahrtal
Arne Dedert/dpa

Hätten die Behörden bei der Ahrtalflut im Sommer 2021 mehr tun können? Mehrere Hinterbliebene sahen einen Ex-Landrat in der Schuld. Nun hat die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz entschieden.

Mehr als vier Jahre nach der Ahrtalflut mit vielen Todesopfern gibt es einen Schlussstrich unter die Ermittlungen gegen den Ex-Landrat des Kreises Ahrweiler. Dabei wurde geprüft, ob Jürgen Pföhler auf die drohende Überschwemmung hätte besser reagieren müssen. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wies Beschwerden von Hinterbliebenen zur Einstellung der Ermittlungen gegen Pföhler zurück, wie die Behörde in Koblenz mitteilte. Damit muss die Staatsanwaltschaft nicht mehr tätig werden.

Mit Blick auf die Rolle Pföhlers teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass er damals zumindest telefonisch erreichbar gewesen sei und einzelne Maßnahmen mit ihm wohl abgesprochen gewesen seien. Es hätten sich auch keine Hinweise darauf ergeben, dass der damalige Landrat Erkenntnisse gehabt habe, um bessere Maßnahmen treffen zu können. 

Die Generalstaatsanwaltschaft sah keine Lücken im Ermittlungsverfahren der Koblenzer Staatsanwaltschaft: Dieses sei vollständig geführt worden und die Bewertung der Ergebnisse habe der Sach- und Rechtslage entsprochen. Daher seien die Beschwerden unbegründet.

136 Tote bei Ahrtalflut

Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 starben in Rheinland-Pfalz 136 Menschen, 135 davon im Ahrtal und ein Mensch im Raum Trier. Ein Mensch aus der Ahr-Region wird weiterhin vermisst. Zudem gab es in den Monaten und Jahren nach der Katastrophe nach Angaben des Opferbeauftragten der Landesregierung sieben Suizide, die im konkreten Zusammenhang mit der Flut stehen. 

Die Staatsanwaltschaft ermittelte bis zur Einstellung rund zweieinhalb Jahre gegen Pföhler und einen Mitarbeiter des Krisenstabes unter anderem wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Die Staatsanwaltschaft kam unter anderem zu dem Schluss, dass das extreme Ausmaß der Naturkatastrophe für die Verantwortlichen des Landkreises Ahrweiler nicht konkret vorhersehbar gewesen sei. Gegen die Einstellung der Ermittlungen hatten sechs Hinterbliebene Beschwerde eingelegt.