"Jede Mutter hat dieses Recht" - Anwältin stillt Baby vor Gericht

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Die Wiesbadener Rechtsanwältin Julia Dokara nimmt ihr neu geborenes Baby mit in Gerichtsverhandlungen. Auf ihrem Instagram teilt sie ihre Erfahrungen öffentlich ...
Rechtsanwältin Julia Dokara aus Wiesbaden
Screenshot / Instagram @dr.julia.dokara

Ein Richter bietet ihr an, das Baby zu schaukeln, Anwälte zeigen Verständnis - Erlebnisse der Wiesbadener Anwältin Julia Dokara, die ihr Kind in der Verhandlung stillt. Aber wie ist eigentlich die geltende Rechtslage?

Wiesbaden (dpa) - "Bitte lassen Sie sich nicht irritieren, ich muss nur kurz meine Brust auspacken", so schildert Anwältin Julia Dokara eine Szene vor Gericht, als sie in einem Prozess ihren kleinen Sohn gestillt hat. Das macht die Wiesbadener Juristin regelmäßig. Der Zeuge sei trotzdem verstört gewesen.

Welche Reaktionen bekommt die 32-jährige Mutter sonst darauf, dass sie ihrem Kind im Gerichtssaal die Brust gibt? Darüber gibt sie auch auf ihrem Instagram-Kanal mit rund 116.000 Followern Auskunft. 

"Wir haben jeden Gerichtstermin gerockt"

"Ich stand drei Tage nach der Geburt wieder im Gerichtssaal. Aber nicht allein. Mit meinem Baby. Und zu zweit haben wir jeden Gerichtstermin gerockt", sagt Dokara. "Kein einziges Mal fiel irgendein Spruch. Nie!" Damit habe sie zuvor niemals gerechnet, berichtet die promovierte Anwältin für Miet- und Arbeitsrecht auf Instagram. 

Warum schon so rasch nach der Geburt zurück ins Gericht? Bei ihrem ersten Sohn habe sie noch mit abgepumpter Milch und Unterstützung ihrer Familie versucht, für Prozesse frei zu sein, aber Stillprobleme bekommen, sagt Dokara der Deutschen Presse-Agentur. Also sei ihr klar gewesen, das zweite Kind lieber in Gerichtssäle mitzunehmen. 

Ursprünglich habe sie drei Wochen nach der Geburt noch keine Gerichtstermine wahrnehmen wollen. "Doch es gab ein Eilverfahren. Ein Vermieter hatte Wohnungsschlüssel ausgetauscht, mein Mandant drohte als Mieter auf der Straße zu stehen, das konnte nicht warten", erklärt die 32‑Jährige. "In dem Verfahren haben wir uns positiv verglichen", ergänzt sie. Schließlich habe es einen halbjährigen Aufschub für den Mieter in der Wohnung gegeben.

Ein Richter bietet Anwältin Dokara an, das Baby zu schaukeln

Mittlerweile habe sie in vielen Prozessen gestillt. Richter, Mandanten, sogar gegnerische Anwälte - alle seien verständnisvoll gewesen. Sie habe herumlaufen und wippen dürfen, ein junger Richter habe sogar angeboten, ihr Baby zu schaukeln, erzählt Dokara der dpa. Sie habe ihre Erlebnisse gepostet, um zu zeigen, dass Stillen auch in der Öffentlichkeit legitim und legal sei: "Jede Mutter hat dieses Recht." 

Im Netz hat Julia Dokara viele positive Kommentare bekommen wie etwa "Respekt! Hammer Frau und Mutter!".

Aber sie polarisiert auch, es gibt ebenso Kritik, beispielsweise: "Bei aller Mutterliebe, aber so was geht wirklich nicht. Wäre ich deine Mandantin, ich hätte dich gefeuert." Er würde nicht sehen wollen, dass seine Anwältin ihr Kind stillt und abgelenkt sei, so dieser Nutzer.

Dürfen Mütter das Baby bei der Arbeit stillen? Die Rechtslage

Aber wie ist eigentlich die geltende Rechtslage für Arbeitnehmer? Darf eine Mutter ihr Baby am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit stillen?  Darüber gibt Paragraf  7 im Mutterschutzgesetz Auskunft. Demnach hat der Arbeitgeber "eine stillende Frau auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen". 

Bei einem vollen Arbeitstag von acht Stunden sind das entweder zweimal täglich 30 Minuten oder einmal 60 Minuten. Arbeitet die Frau mehr als acht Stunden am Tag, gelten höhere Zeiten. 

Das Familienportal des Bundes weist allerdings darauf hin, dass das nicht einfach so geht. "Wichtig ist dabei, dass Sie die Freistellung mündlich oder schriftlich verlangen", heißt es dort. Für Mütter noch wichtiger zu wissen: Die Stillzeit darf der Arbeitgeber weder auf die Ruhepausen anrechnen, noch darf dafür der Lohn gekürzt werden, schreibt das Familienministerium. Und nachgearbeitet werden muss die Stillzeit auch nicht. Stillen bei Lohnfortzahlung also.