Die Verbrechen, die der Angeklagte nach eigener Aussage bereits in Syrien beging, habe das Gericht ausgeklammert, auch wenn sie seine Neigung zur Gewalt bekräftigten.
In der Untersuchungshaft hatte der 36-Jährige berichtet, er habe in Syrien seinen Halbbruder im Auftrag des IS getötet und einen Mann, der sich an einem See an seinen Sachen zu schaffen gemacht hatte. Zudem habe er eine Handgranate auf das Haus seines Onkels geworfen.
In seinem letzten Wort hatte Mahmoud M. um eine zweite Chance gebeten. «Ihren Opfern wollten sie keine zweite Chance geben, die sollten sterben», sagte der Richter. Derzeit hieße eine zweite Chance für ihn, wieder zu töten.
Opfer: Höchststrafe fühlt sich gut an
Sarah S. (27) war als erstes Opfer vom Angeklagten angegriffen worden. Sie hat jeden Prozesstag im Hochsicherheitstrakt verfolgt. «Auf der einen Seite fühlt sich die Höchststrafe gut an, auf der anderen Seite wird die Tat mich dennoch mein Leben lang verfolgen. Ich bin weiter in Therapie», sagte sie nach der Urteilsverkündung der dpa. «Mein Leben wird nie wieder wie vorher sein.»
Ihre Anwältin Stefanie Höke kündigte eine weitere Spendenaktion für die Opfer an: «Vom Angeklagten können wir nichts erwarten.» Alle Opfer seien weiterhin arbeitsunfähig, sagte die Nebenklagevertreterin.
Die Behörden müssten sich den Vorwurf machen lassen, die ihnen vorliegenden IS-Mitgliederlisten nicht oder nicht ausreichend überprüft zu haben. Denn der Name des späteren Attentäters finde sich in diesen Listen. Das hätte schon bei seiner Einreise nach Deutschland 2023 auffallen sollen.
Verteidiger verwiesen auf schwere Kindheit
Die Verteidiger hatten auf eine schwere Kindheit des Angeklagten verwiesen und auf die Depression, die ihm ein psychiatrischer Gutachter attestiert hatte. Sie hatten maximal zwölf Jahre Haft beantragt.
Doch das Gericht führte aus, die Depression reiche für eine Straf- oder Schuldminderung nicht aus. Die zahlreichen Aktivitäten, mit denen der Syrer den Anschlag vorbereitet habe, sprächen gegen eine entsprechend schwere Depression.
Die vier Opfer hatten im Prozess berichtet, dass sie noch immer unter dem Anschlag leiden. Vor gut einem Jahr waren sie am 18. Mai 2025 nachts beim Feiern vor einer Bar in Bielefeld angegriffen und durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden.
Der Angreifer habe dabei «Allahu akbar» gerufen, sagte der Vorsitzende Richter. Unter den Feiernden waren zahlreiche Fans des Fußballvereins Arminia Bielefeld. Weil einige von ihnen Widerstand leisteten und den Attentäter verprügelten, hatte der seinen Anschlag abgebrochen und war geflüchtet.
Einen Tag später, am Abend des 19. Mai, war er in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen worden, weil ihn ein Cousin an die Polizei verriet. Der Angeklagte hatte die Tat in der Untersuchungshaft Psychologen und Psychiatern gestanden, im Prozess aber zunächst geschwiegen und das Verbrechen erst in seinem Schlusswort eingeräumt.
Deutliche Worte des Psychiaters
Laut psychiatrischem Gutachter ist der Angeklagte tiefgreifend islamistisch radikalisiert. Die islamistisch-dschihadistische Ideologie sei fester Bestandteil seiner Persönlichkeit und seines Wertesystems. Dafür habe er sogar den Kontaktabbruch zu seinen Kindern in Kauf genommen. Er sei kränkbar, intolerant und gewaltbereit.
In Deutschland habe sich seine psychische Lage verschlechtert, nachdem der Familiennachzug gestoppt worden sei, er keine Arbeit gefunden und kein Deutsch gelernt habe. Die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm hatte der Syrer in der Untersuchungshaft abgelehnt. Er wolle an seinen Werten festhalten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Verteidiger kündigte an, Revision einzulegen.