Im August 2025 erhob die Behörde Anklage gegen den Ex-Verkehrsminister und Schulz. Ende Mai gab das Landgericht bekannt, dass die zuständige 38. Große Strafkammer die Anklage zugelassen hat und es zum Prozess kommt.
Was sagt Scheuer zu dem Vorwurf?
Sein Mandant trete dem gegen ihn erhobenen Vorwurf «nachdrücklich» entgegen, «zu einer an ihn gerichteten Frage eine unzutreffende Antwort gegeben zu haben», teilte Scheuers Anwalt Daniel Krause auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur vor Prozessbeginn mit. «Daran hält er fest und wird sich gegen diesen Vorwurf verteidigen», so Scheuers Verteidiger weiter.
Als klar war, dass es zum Prozess kommt erklärte Krause im Mai, sein Mandant habe sich «stets vollständig kooperativ gegenüber den Ermittlungsbehörden gezeigt». Die Hauptverhandlung werde endlich die Möglichkeit bieten, den Sachverhalt umfassend zu klären.
Auch der frühere Staatssekretär Schulz bestreitet den Vorwurf. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für beide Beschuldigte die Unschuldsvermutung.
Wie läuft der Prozess?
Dass Bundesminister sich nach der Amtszeit vor Gericht stellen müssen, kommt eher selten vor. Entsprechend groß ist das Interesse an dem Prozess. Für die Verhandlung haben sich nach Gerichtsangaben enorm viele Medienvertreter aus ganz Deutschland angemeldet.
Die zuständige Kammer hat bislang insgesamt zwölf Verhandlungstage geplant. Ein Urteil könnte demnach am 25. November gesprochen werden. Das Gesetz (§ 153 StGB) sieht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.
Wann welche Zeugen gehört werden sollen, hängt nach Gerichtsangaben davon ab, ob und in welcher Form sich Ex-Minister Scheuer und der mitangeklagte Schulz äußern werden.
Bei den Anwaltskosten soll der frühere Minister nach «Spiegel»-Informationen Unterstützung vom Bundesverkehrsministerium (BMV) bekommen. Das Ressort habe sich grundsätzlich bereit erklärt, Kosten zu übernehmen, schreibt das Blatt. Vom BMV hieß es, man könne «zum Schutz personenbezogener Daten» dazu keine Informationen geben.
Wie kam es zu dem Untersuchungsausschuss?
Der Untersuchungsausschuss des Bundestags befasste sich mit möglichen Fehlern Scheuers nach dem Stopp des CSU-Prestigeprojekts in der damaligen schwarz-roten Bundesregierung durch den EuGH. Der Ausschuss hatte im Dezember 2019 seine Arbeit aufgenommen und diese im Sommer 2021 abgeschlossen.
In der Kritik stand vor allem, dass Scheuer Betreiberverträge zur Pkw-Maut schon Ende 2018 abschloss, noch bevor endgültige Rechtssicherheit beim EuGH bestand. Die damalige Opposition hatte Scheuer schwere Fehler im Haushalts- und Vergaberecht zulasten der Steuerzahler vorgeworfen.
Welche finanziellen Folgen hatte das Maut-Debakel?
Der deutsche Staat musste infolge des Maut-Debakels 243 Millionen Euro Schadenersatz an die einst vorgesehenen Betreiber zahlen, dies hatte eine Verständigung nach einem ersten Schiedsverfahren mit den eigentlich vorgesehenen Betreibern ergeben.
Die vorgesehenen Betreiber hatten Schadenersatz gefordert, nachdem der Bund die Verträge kurz nach dem Urteil gekündigt hatte. Scheuer hatte Forderungen der Firmen zurückgewiesen, es folgte ein Schiedsverfahren. Nach einem weiteren Schiedsverfahren zahlte der Bund zusätzlich einen Schadenersatz von rund 27 Millionen Euro. Ende 2023 gab das Verkehrsministerium bekannt, auf eine Klage gegen Scheuer wegen Haftungsansprüchen zu verzichten.