US-Klagen rund um den Unkrautvernichter Roundup beschäftigen Bayer seit Jahren. Nun gibt es vom Obersten Gericht der USA ein wichtiges Urteil.
Der Bayer-Konzern hat in den milliardenschweren Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in den USA einen wichtigen Erfolg vor dem Obersten Gericht des Landes erzielt. Dem Urteil zufolge kann Bayer nicht wegen fehlender Krebswarnungen auf Verpackungen von Unkrautvernichtern verklagt werden.
Das Oberste Gericht berief sich darauf, dass in den USA von der Regierung einheitliche Markierungen von der Umweltbehörde EPA vorgeschrieben seien - damit könne es keine abweichenden Anforderungen einzelner Bundesstaaten geben. Tausenden Klagen im Zusammenhang mit dem glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup dürfte damit die Grundlage entzogen werden.
Grundsatzurteil nach Fall aus St. Louis
Die Bayer-Aktie legte nach dem Urteil zeitweise um rund 20 Prozent zu. Der Konzern begrüßte das Urteil in einer Stellungnahme als «gut für die Wissenschaft, Landwirte und für Branchen, die auf regulatorische Klarheit für Innovationen angewiesen sind».
Bayer verneint ein Krebsrisiko von Roundup. Die EPA hielt mehrfach fest, sie gehe nicht davon aus, dass der Unkrautvernichter Krebs bei Menschen verursache. Deswegen seien auch keine Warnhinweise notwendig. Eine Forschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation WHO hatte unterdessen den Wirkstoff Glyphosat vor einem Jahrzehnt als «wahrscheinlich krebserregend» eingestuft.
Der Fall des Klägers John Durnell war ursprünglich im Oktober 2023 in St. Louis verhandelt worden. Die Geschworenen kamen zu dem Schluss, dass das Unternehmen zu einer Krebswarnung auf dem Unkrautvernichter Roundup verpflichtet gewesen sei, und sprachen dem Kläger 1,25 Millionen Dollar zu. Bayer wählte den Fall dann später für den Gang vor den obersten US-Gerichtshof aus, um ein Grundsatzurteil zu erzielen.
Konzern verweist auf Umweltbehörde
Bayer argumentierte, dass die US-Umweltbehörde EPA in dem Mittel keine Gesundheitsrisiken sehe, wenn es entsprechend den Vorschriften angewendet werde. Die EPA hatte das Produktlabel folglich ohne Warnung genehmigt. Daher sollten laut Bayer auch Schadenersatzansprüche «basierend auf dem Recht einzelner Bundesstaaten vor Gericht keinen Bestand haben».
Zwei der neun Obersten US-Richter - die Liberale Ketanji Brown Jackson und der Konservative Neil Gorsuch - widersprachen der Ansicht der Mehrheit.