Keine Energiepauschale? Das musst du tun, wenn kein Geld ankommt

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Berufstätige sollen im September 300 Euro gegen die hohen Energiekosten erhalten. Was tun, wenn das Geld nicht überwiesen wird?
Energiepauschale
Lino Mirgeler (dpa)

Im September sollen alle Arbeitnehmer in Deutschland die Energiepauschale bekommen. Es gibt jedoch Ausnahmen, und einige Beschäftigte müssen sich möglicherweise etwas gedulden. Das sind die Gründe, wenn die 300 Euro nicht mit dem nächsten Lohnzettel auf dem Konto liegen.

  • Energiepauschale wird im September ausbezahlt
  • Arbeitgeber zahlen ihren Angestellten 300 Euro aus, abzüglich Steuern
  • Damit sollen hohe Energiekosten abgefedert werden
  • Was tun, wenn das Geld nicht ankommt?

Im September soll Millionen von Arbeitnehmern die sogenannte Energiepauschale ausbezahlt werden. Ziel der Maßnahme ist, dass die Bürger die steigenden Heiz- und Strompreise besser bewältigen. Insgesamt gilt: Jeder, der sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, soll die 300 Euro erhalten. Bei manchen Arbeitnehmern könnte der Geldsegen aber ausbleiben. Was sind aber die Gründe? Und was kann man tun, um doch noch an das Geld zu kommen?

Kleine Betriebe haben mehr Zeit

Eines vorweg: Sollte der Betrag nicht mit dem September-Gehalt angekommen sein, ist das noch lange kein Grund zur Panik. Theoretisch ist es zwar so, dass der Arbeitgeber die 300 - die übrigens noch versteuert werden müssen - im September auszahlen müsste. Schließlich behält er den nötigen Betrag aus den fälligen Lohnsteuern für August ein. Bei manchen Firmen sind die Modalitäten aber etwas anders, was auch die Auszahlung verzögern kann.

Konkret geht es dabei um kleinere Betriebe, die weniger Lohnsteuer abführen, als sie an Energiepauschale auszahlen würden. Die Differenz wird vom Finanzamt beglichen, was natürlich etwas dauert. Außerdem rechnen kleinere Firmen ihre Steuern vierteljährlich ab, womit die Abgaben für August noch gar nicht fällig sind. Für diese Fälle ist die Möglichkeit vorgesehen, dass die Energiepauschale erst im Oktober ausbezahlt werden muss.

Sollte die Energiepauschale nicht auf dem Konto laden, empfiehlt sich vor allem eines: Man sollte mit seinem Vorgesetzten sprechen und fragen, wie der Stand der Dinge ist. Vor allem in kleineren Betrieben dürfte sich die Verspätung schnell aufklären.

Besondere Regeln für Minijobber 

Auch bei Minijobbern könnte es unter Umständen zu Schwierigkeiten bei der Auszahlung kommen. Grundsätzlich gilt: Auch wer auf 450-Euro-Basis beschäftigt ist, soll die Energiepauschale ausbezahlt bekommen. Dafür ist in manchen Fällen aber ein kleiner Umweg nötig. Denn der Minijobber muss seinem Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung vorlegen, dass es sich bei dem 450-Euro-Job um die erste Beschäftigung des Angestellten handelt. So soll verhindert werden, dass die Sonderzahlung gegebenenfalls doppelt ausbezahlt wird.

Freiberufler müssen aufpassen - und sich notfalls gedulden

Für Freiberufler gelten wiederum ganz andere Regeln. Sie müssen sich aktiv um die Pauschale bemühen, und zwar in der nächsten Steuererklärung. Der Arbeitgeber ist hier nämlich nicht verpflichtet, eine Lohnsteuer-Anmeldung abzugeben.

Insgesamt ist es so, dass der Arbeitgeber im Anmeldungszeitraum auf die Auszahlung an den Arbeitnehmer verzichten kann. Dieser sollte den Betrag dann selbst beim Finanzamt geltend machen, um ihn doch noch zu bekommen. Außerdem gibt es noch eine Ausnahme, wann der Arbeitgeber die Pauschale verweigern kann. Dies ist bei kurzfristigen Verträgen der Fall, sowie bei Aushilfskräften in der Forst- und Landwirtschaft.

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