Wird Apple in Zukunft strenger überwacht? Unternehmen wehrt sich gegen Zuschreibung

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Große Digitalkonzerne sind schon länger im Visier deutscher Wettbewerbshüter. Der Bundesgerichtshof schaut nun auf Apple - und nimmt eine wichtige Einstufung des Bundeskartellamts unter die Lupe.

Der Bundesgerichtshof (BGH) untersucht, ob Apple in Zukunft einer strengeren Überwachung durch das Bundeskartellamt unterliegt. Der iPhone-Konzern wehrt sich dagegen, dass die Wettbewerbshüter ihm 2023 eine "überragende, marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" attestierten. Die Behörde könnte damit dem Unternehmen einfacher bestimmte geschäftliche Vorgehensweisen verbieten. Über Apples Einspruch hat nun der Kartellsenat des BGH in einer endgültigen Instanz zu entscheiden. (Az. KVB 61/23)

Seit der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2021 kann das Kartellamt leichter gegen bedeutende Digitalunternehmen vorgehen, die sektorenübergreifend für den Wettbewerb von Bedeutung sind. Zunächst ermittelt die Behörde dann unabhängig von einem konkreten Fehlverhalten, dass ein Konzern eine umfassende marktübergreifende Bedeutung aufweist. Danach kann das Kartellamt Praktiken untersagen, die seiner Meinung nach den Wettbewerb gefährden.

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Nach einer ersten Einschätzung des Karlsruher Senats könnte es für Apple kritisch werden. Mehrere Kriterien, die das Gesetz für die schwerwiegende Klassifizierung vorsieht, seien im Fall von Apple "in sehr hohem Maße erfüllt", so der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff während der mündlichen Verhandlung. So habe Apple etwa erhebliche finanzielle und sonstige Ressourcen sowie einen breiten und tiefen Datenzugang. Im App-Store habe Apple als Gatekeeper erheblichen Einfluss auf die Sichtbarkeit und damit den Erfolg von Drittanbieter-Apps. Wann der Karlsruher Senat sein Urteil fällt, blieb zunächst offen.

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Vorschaubild: © Sven Hoppe/dpa