Die Refresco Deutschland GmbH hat kürzlich ihre Apfelsaftschorlen zurückgerufen. Die Flaschen können bersten. Jetzt ist ein weiteres Label betroffen.
Wegen möglicher Verletzungsgefahr hatte die Refresco Deutschland GmbH die "GUT&GÜNSTIG Apfelschorle", die "StarDrink Apfelschorle" sowie die "KLC-Apfelschorle" jeweils in der 0,5 Liter- und 1,5 Liter-Plastik-Flasche (PET) zurückgerufen.
Demnach sei nicht ausgeschlossen, dass während der Herstellung in Einzelfällen eine Verunreinigung einiger weniger Flaschen mit Hefen stattgefunden habe. Diese verursachten einen Gärungsprozess, der zu einem Druckaufbau in der PlastikFlasche (PET) und zur Eintrübung des Getränks führen könne. Durch den hohen Druck könne es zum Bersten der Flasche kommen. Wenige Tage später gibt es einen weiteren Apfelsaftschorlen-Rückruf des Unternehmens.
Update vom 11.07.2024: Apfelschorlen-Rückruf auch auf Kaufland ausgeweitet
Die Firma Refresco hat ihren Apfelschorlen-Rückruf ausgeweitet. Wie das Unternehmen am Donnerstag (11. Juli 2024) bekannt gab, wird in allen 16 Bundesländern auch "KLC-Apfelschorle" zurückgerufen. Für dieses Label bestehe ebenfalls eine Explosionsgefahr, heißt es bei lebensmittelwarnung.de. Von dem Rückruf seien die 1,5 Liter PET-Flaschen mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 07. Dezember 2024 sowie vom 17. Dezember 2024 bis zum 19.12.2024 und 0,5 Liter PET-Flaschen mit den Mindesthaltbarkeitsdaten vom 13. Januar 2025 bis zum 14. Januar 2025 betroffen. Die Lebensmittelwarnung gilt auch für Flaschen mit den entsprechenden Größen und Mindesthaltbarkeitsdaten, die als 6er-Pack verkauft wurden.
Aufgeblähte Flaschen und solche mit trübem Inhalt sollten nicht geöffnet, sondern vorsichtig entsorgt werden. Auch optisch unverdächtige Flaschen mit den entsprechenden Mindesthaltbarkeitsdaten sollten vorsorglich nicht verzehrt und ebenfalls beseitigt werden. Kaufland habe die betroffenen Chargen aus dem Verkauf genommen, so die Refresco.
Update vom 10.07.2024: Warnung auch vor "Ja!"- und "Penny"-Apfelsaftschorle
In Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen wird bei Rewe die betroffene "Ja! Apfelschorle" vertrieben. Auch bei diesem Label bestehe eine Explosionsgefahr, wie bei lebensmittelwarnung.de zu lesen ist. Es handele sich um 1,5 Liter PET-Flaschen mit Mindesthaltbarkeitsdatum 3. Dezember 2024.
Die "Penny Apfelschorle" mit Mindesthaltbarkeitsdatum 4. Dezember 2024 wird ebenfalls zurückgerufen. Sie wurde jedoch nur in Märkten in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt vertrieben.
Aufgeblähte Flaschen und solche mit trübem Inhalt sollten nicht geöffnet, sondern vorsichtig entsorgt werden. Auch optisch unverdächtige Flaschen mit den entsprechenden Mindesthaltbarkeitsdaten sollten vorsorglich nicht verzehrt und ebenfalls beseitigt werden. Kunden, die die betroffenen Produkte erworben haben, bekommen den Kaufpreis auch ohne Kassenbon in den jeweiligen Einkaufsmärkten erstattet.