"Sehr freundlicher Eindruck": Extremismusberater schildert Begegnungen mit CSD-Attentäter

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Anschlag auf Berliner CSD: Extremismusberater schildert Eindrücke von Attentäter
Der Attentäter Abdul B. konnte am Tag nach seinem Anschlag auf den CSD erschossen werden.
Anschlag auf Berliner CSD: Extremismusberater schildert Eindrücke von Attentäter
Sebastian Gollnow/dpa

Der Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day hat tiefe Bestürzung ausgelöst. Nach dem Tod des Attentäters kommen nun weitere Details zu dessen Vergangenheit ans Licht.

Nach dem Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day am Samstag (25. Juli 2026) konnte der mutmaßliche Attentäter einen Tag später von der Polizei erschossen werden. Nun hat der Extremismusberater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN), der durch seine Arbeit selbst mit Abdul B. bekannt war, in einem Interview seine Eindrücke von diesem geschildert.

Die Sozialarbeiter hätten "einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck" von Abdul B. gehabt, sagte Mücke, der Geschäftsführer von VPN ist, im ARD-"Brennpunkt".

Anschlag auf CSD: Abdul B. saß bereits in Haft

"Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran", führte der Experte fort. Das VPN ist eine deutsche gemeinnützige Organisation, die sich der Extremismusprävention widmet. Sie begleitet Personen, die sich islamistischen oder rechtsextremistischen Ideologien zugewandt haben, bei der Distanzierung und Deradikalisierung. Im Rahmen dieser Arbeit kam es auch zur Begegnung mit Abdul B., der in Berlin mit einem Auto in eine Menschenmenge raste und anschließend mit einer Machete weitere Personen verletzte.

Monatelang war der junge Mann in Untersuchungshaft in Deutschland, bevor er am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten "wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten" verurteilt wurde. Das Gericht hob demnach einen bestehenden Haftbefehl auf, "da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt".

Die Verurteilung ist noch nicht rechtskräftig, da die Generalstaatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat. "Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine höhere, nicht mehr bewährungsfähige Jugendstrafe sowie die Aufrechterhaltung des Haftbefehls beantragt", teilte sie mit. In der Verhandlung zeigte sich Abdul B. laut Mitteilung "überwiegend geständig" und distanzierte sich vom IS.