Außerdem will die Ampel mit Verfahrensvereinfachungen dafür sorgen, dass mehr Menschen ohne Bleiberecht abgeschoben werden. Bislang scheitern Abschiebungen oft im letzten Moment, etwa weil Betroffene nicht auffindbar sind.
- Deshalb soll die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams künftig von bislang 10 Tagen auf 28 Tage verlängert werden.
- Außerdem sollen Behördenvertreter in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume als das Zimmer des Abzuschiebenden betreten dürfen.
Einbürgerung über Härtefallklausel möglich
Streitpunkte in den Verhandlungen der Koalitionspartner waren unter anderem von den Grünen sowie von SPD-Abgeordneten geforderte Ausnahmen bei der Einbürgerung für Behinderte und Menschen, die unverschuldet arbeitslos geworden sind. Diese sollten demnach auch dann eingebürgert werden können, wenn sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Außerdem war diskutiert worden, ob Menschen, die in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam kommen, automatisch kostenfrei ein Pflichtverteidiger an die Seite gestellt werden sollte. Auch die ausgeweitete Betretungserlaubnis für die Abholung eines abzuschiebenden Menschen stieß bei den Grünen auf Kritik.
Beim Anspruch auf Einbürgerung wird es keine Ausnahmen geben, wie es nun in Koalitionskreisen hieß. «Aber es wird weiterhin möglich sein, dass Personen mit Behinderungen oder andere Menschen, die es schwer haben, ihren Lebensunterhalt selber zu verdienen, über die Härtefallklausel im Ermessen eingebürgert werden», sagte die FDP-Innenpolitikerin Ann-Veruschka Jurisch.
Bei Abschiebungen oder Ausreisegewahrsam solle dann, wenn es im betreffenden Fall noch keinen Rechtsbeistand gab, ein Rechtsanwalt beigeordnet werden. Dies solle allerdings erst geschehen, wenn der Betreffende in Gewahrsam beziehungsweise Haft genommen worden sei.
Grüne: «Schmerzhafte Kompromisse»
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz, räumte ein: «Bei der Reform der gesetzlichen Regelungen zu Rückführungen mussten wir durchaus schmerzhafte Kompromisse eingehen, die auch neue Härten für die betroffene Menschen bedeuten können.» Aber: Dass in Zukunft jeder in einer solchen Situation «eine fachlich fundierte rechtliche Beratung an die Seite gestellt bekommt», sei essenziell für die Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit der Verfahren, sagte von Notz. Die Koalitionäre hätten sich zudem verständigt, gesetzlich klarzustellen, dass die Seenotrettung von Geflüchteten auch in Zukunft nicht kriminalisiert werde.