• Änderungen im Mai: Das ist in diesem Monat neu
  • Online-Shopping, Google und der Bierpreis: In diesen Bereichen tut sich was
  • Außerdem: Neues Gesetz könnte ab Mai 2022 für mehr Supermarkt-Rabatte sorgen
  • Preisvergleiche werden zudem ab Ende Mai einheitlicher

Der Mai bringt einige Neuerungen mit sich. Über manche dürften sich Verbraucher*innen sehr freuen - über andere vermutlich eher weniger.

Änderungen im Mai 2022: Neue Verbraucherschutzrichtlinie beim Online-Shopping

Online-Shopping wird ab Mai 2022 sicherer. Ein neues Gesetz, das ab Ende Mai 2022 gilt, will Einkäufe im Internet für Verbraucher*innen übersichtlicher und die Angebote transparenter machen. Konkret gibt die Neuerung vor, dass Versandhandels-Plattformen wie Amazon künftig angeben müssen, warum sie ihre Produkte in einer bestimmten Reihenfolge anzeigen.

Außerdem soll ausgewiesen werden, um welche Art von Verkauf es sich handelt - ob um einen Direktverkauf, einen Weiterverkauf oder auch den Verkauf von einer Privatperson.

Besonders spannend: Die Handelsplattformen müssen nach der neuen Verbraucherschutzrichtlinie künftig auch die Echtheit der Bewertungen sicherstellen - und Rechenschaft darüber ablegen, wie sie dies tun. Fake-Bewertungen sind damit explizit verboten.

Neues Gesetz im Mai könnte mehr Supermarkt-Rabatte bringen

Ein neues Gesetz soll ab Mai 2022 dafür sorgen, dass in Deutschland weniger Lebensmittel weggeworfen werden. Die neue Vorgabe vereinfacht die Rabattierung bald ablaufender Produkte in Supermärkten

Künftig soll es reichen, wenn Aldi, Lidl und Co. auf den Waren angeben, um wie viel Prozent günstiger sie verkauft werden, wenn sie das Mindesthaltbarkeitsdatum bald erreichen. Für die Supermärkte soll so weniger Aufwand entstehen. Für Kund*innen könnte das Gesetz ebenfalls wichtige Vorteile bringen. Besonders Obst, Gemüse und frische Backwaren könnte es künftig öfter zum Schnäppchen-Preis geben.

9-Euro-Ticker: Vorverkauf soll im Mai beginnen

Der Starttermin bleibt gleich, aber die vergünstigten ÖPNV-Fahrscheine aus dem Entlastungspaket können in einigen Bundesländern bereits im Mai gekauft werden. In Nürnberg beispielsweise soll der Verkauf laut VGN bereits am 21. Mai online starten. 

Ebenfalls neu im Mai 2022: Die Zwei-Faktor-Authentifizierung bei Google

Wer sich erstmalig bei einem neuen Gerät wie einem Smartphone anmeldet, konnte bislang einfach ein vorgeschlagenes Google-Konto nutzen. Beliebt war diese Möglichkeit zum Beispiel beim Wechsel von Android- zu Apple-Geräten - der Datenumzug war mit dem Google-Konto recht einfach.

Ab dem 30. Mai 2022 führt Google hier jedoch eine Änderung ein: Auch für Dritt-Apps wird dann nämlich eine Zwei-Faktor-Authentifizierung verpflichtend.

Künftig musst du dich also bei allen Apps, die du mit deinem Google-Konto nutzt, mit Nutzernamen, Passwort sowie einem sechsstelligen Sicherheitscode anmelden. Diesen Code erhältst du entweder per SMS oder über eine Authenticator-App. 

Unbeliebte Änderung ab Mai: Der Bierpreis erhöht sich

Für viele dürfte diese Änderung von allen im Mai 2022 die unbequemste sein: Das Bier wird teurer. Die großen Brauerei-Gruppen Radeberger und Bitburger haben den Preisanstieg bereits angekündigt. Bei der Radeberger-Gruppe wird er zwischen 6 und 7 Euro pro 100 Liter bei Flaschen- und Dosenbier liegen, berichtete die Lebensmittel-Zeitung.

Bier bei Amazon: Entdecke verschiedene Marken und finde dein Lieblingsbier

Es wird davon ausgegangen, dass die Preissteigerungen beim Bier an die Verbraucher*innen weitergegeben wird.

Betroffen von der Bierpreis-Erhöhung sind zahlreiche beliebte Marken, unter anderem Jever, Köstritzer, Wicküler, Ur-Krostitzer, Schöfferhofer und Radeberger Pilsner.

Telefonwerbung ade? Neues Gesetz verbietet ab Mai 2022 unlauteren Wettbewerb

Ab dem 28. Mai 2022 gilt das überarbeitete Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Besondere Neuheit für Verbraucher*innen: Sie erhalten eine Anspruchsgrundlage für Schadensersatz.

Diesen Anspruch können sie etwa gegenüber Unternehmern, Influencern oder Agenturen geltend machen, wenn diese ihnen Lockangebote oder irreführende Werbung unterbreiten. Auch aggressive Telefonwerbung fällt in den Geltungsbereich des neuen Gesetzes.

Einen kleinen Wermutstropfen gibt es allerdings: Die Beweispflicht liegt auf Seiten der Verbraucher*innen. Außerdem gibt es eine Verjährungsfrist von sechs Monaten. 

Neues Gesetz ab Mai 2022 erleichtert Preisvergleich

Noch eine Verbesserung für Verbraucher*innen: Beim Einkaufen im Supermarkt, beim Wechsel des Stromanbieters oder an der Zapfsäule beim Tanken wird der Preisvergleich künftig erleichtert. Ab dem 28. Mai gilt die Preisanpassungsverordnung.

Sie regelt, dass die Preisangaben künftig einheitlich gemacht werden müssen. Im Supermarkt etwa müssen die Preise dann in Litern oder Kilogramm ausgewiesen werden - Angaben "pro 100 Gramm" sind damit beispielsweise passé.  Bei Ladesäulen muss der Preis immer in Kilowattstunden angegeben werden, in anderen Bereichen in Metern, Quadratmetern oder Kubikmetern.

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