So kontrolliert die Polizei Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen - Bußgeldkatalog in Arbeit

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Die Polizei Polizei versucht mit Patrouillen die Menschen auf die Einhaltung der von der Staatsregierung verordneten Abstandsregelungen zur Unterbrechung der Infektionskette von Covid-19 aufmerksam zu machen. Symbolfoto: Robert Michael/dpa
Die Polizei Polizei versucht mit Patrouillen die Menschen auf die Einhaltung der von der Staatsregierung verordneten Abstandsregelungen zur Unterbrechung der Infektionskette von Covid-19 aufmerksam zu machen. Symbolfoto: Robert Michael/dpa

Seit einigen Tagen gelten in Bayern Ausgangsbeschränkungen, um die Infektionskette von Covid-19 bestenfalls zu unterbrechen. Kontrolliert werden die strengen Maßnahmen von der Polizei. Jetzt soll es einen Bußgeldkatalog für Coronavirus-Verstöße geben.

Für die Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen wegen der Coronavirus erstellt Bayern jetzt einen eigenen Bußgeldkatalog. Das kündigte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Dienstag (24. März 2020) nach einer Sitzung des Kabinetts an, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Konkrete Summen nannte Herrmann allerdings noch nicht.

Am vergangenen Freitag hatte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die sogenannten Ausgangsbeschränkungen erlassen. Diese gelten zunächst für 14 Tage. Kontrolliert werden Verstöße gegen die zahlreichen Vorschriften durch die Polizei. Überwiegend würden die Vorschriften bislang "ganz überwiegend stark eingehalten", wie Herrmann betont. Auch das Polizeipräsidium Oberfranken zieht eine erste positive Bilanz. Sprecherin Anne Höfer erzählt im Gespräch mit inFanken.de, dass der Großteil der Oberfranken bisher sehr verantwortungsvoll mit der Situation umgeht. "Das klappt schon gut", sagt Höfer. Bisher seien Verstöße nur vereinzelt festgestellt worden.

Positive Bilanz - dennoch zahlreiche Verstöße

Auch die unterfränkische Polizei hat bei zahlreichen Einsätzen die Einhaltung der Beschränkung überwacht und zieht insgesamt eine positive Bilanz der ersten Tage unter Ausgangsbeschränkungen. Dennoch mussten die Beamten mehr als 300 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung aufnehmen. Das teilte das Präsidium in Unterfranken in einer Pressemitteilung mit.

Bei Verstößen gebe es Hinweise und Ermahnungen durch die Polizisten, aber es gebe auch "einige krasse Fälle und auch einige wenige renitente Verstöße", betonte Innenminister Herrmann. "Und dort werden dann entsprechend auch Bußgeldverfahren oder Strafverfahren eingeleitet." In Oberfranken mussten beispielsweise mehrere "Corona-Partys" aufgelöst werden. In einem Fall beleidigte ein an der Feier Beteiligter einen Polizisten massiv.

Die Polizisten führen derzeit einige stichprobenartige Kontrollen durch. Teilweise werden sie dabei von Beamten der bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt. Es werden Menschen, die mit dem Auto unterwegs sind angehalten, Spaziergänger, die in Gruppen in Parks unterwegs sind, oder auch Gastronomie und andere Einrichtungen kontrolliert. "Zum Teil sind Kollegen gezielt unterwegs", erklärt Anne Höfer vom Polizeipräsidium Oberfranken, "und zum anderen gehen wir Anrufen von Bürgern nach, die Wahrnehmungen von Verstößen an uns weitergeben."

Einsatzgeschehen der Polizei hat sich verändert

Das Einsatzgeschehen habe sich in den vergangenen Tagen definitiv geändert, sagte Höfer auf Nachfrage von inFranken.de. "Wir verzeichnen aktuell schon einen Rückgang von alltäglichen Einsätzen." Das geht damit einher, dass auf den Straßen weniger los ist und ein Nachtleben faktisch nicht stattfindet. "Wir entscheiden aber natürlich weiterhin nach Dringlichkeit, wenn wir zu einem Einsatz gerufen werden", sagt Höfer weiter.

Bei Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen drohen Bußgeld- oder Strafverfahren. In Abstimmung mit der Polizei und dem Gesundheitsministerium werde gerade ein Bußgeldkatalog erarbeitet, erklärte Joachim Herrmann. Damit hätten dann die Kreisverwaltungsbehörden, die die Bußgeldbescheide erlassen werden, eine Richtschnur.

Nach Angaben des Ministeriums können grundsätzlich Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Wenn jemand einen anderen vorsätzlich infiziere, sei sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren möglich.

dn/mit dpa