Ein Notfall passiert. Der Betroffene ruft die 112 und wartet. Wie lange er wartet, hängt naturgemäß von der Nähe seine Wohnorts zur nächsten Rettungswache ab. „In mindestens 80 Prozent und in Städten in bis zu 98 Prozent der Fälle wird aber die gesetzlich festgelegte Hilfsfrist von zwölf Minuten eingehalten“, sagt Lothar Philipp, Geschäftsführer des Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg-Forchheim. Ähnlich ist die Situation in Unterfranken.
Der Rettungsdienst erfülle seine Vorgaben, wenn in mindestens 80 Prozent der Fälle in einem Versorgungsgebiet die Fahrfrist eingehalten wird. „Mit ganz kleinen Ausnahmen schaffen wir das auch“, sagt Philipp, dessen Team für 330 000 Einwohner in der Stadt Bamberg sowie den Landkreisen Bamberg und Forchheim zuständig ist. Das bestätigten die Statistiken des Instituts für Notfallmedizin an der Uni München, das bayernweit und fortlaufend alle Rettungseinsätze berechnet.
Voraussetzung für die Einhaltung der Hilfsfrist ist die Lage des Notfalls „an einer Straße“. Fahrten zu abgelegenen Orten auf dem flachen Land dauern ein paar Minuten länger. Für Notfälle auf dem flachen Land gebe es deshalb Ersthelfer der Feuerwehr („First Responder“) oder „Helfer vor Ort“.
Foto von Jochen Berger