Schockierender Vorwurf: Polizistin in Bayern soll Jugendliche vergewaltigt haben

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Vergewaltigungsprozess in Traunstein gegen Polizistin
Vor dem Landgericht Traunstein hat ein Prozess gegen eine inzwischen suspendierte Polizistin begonnen, die eine 14-Jährige vergewaltigt haben soll. Das Gericht hat vier Verhandlungstage angesetzt.
Vergewaltigungsprozess gegen Polizistin
Britta Schultejans/dpa
Vergewaltigungsprozess in Traunstein gegen Polizistin
Vor dem Landgericht Traunstein hat ein Prozess gegen eine inzwischen suspendierte Polizistin begonnen, die eine 14-Jährige vergewaltigt haben soll. Das Gericht hat vier Verhandlungstage angesetzt.
Vergewaltigungsprozess gegen Polizistin
Britta Schultejans/dpa

Es sind schwerwiegende Vorwürfe gegen eine Polizistin: Die Beamtin soll eine 14-Jährige vergewaltigt haben. Nun hat der Prozess in Traunstein begonnen.

Gegen eine mittlerweile vom Dienst suspendierte Polizistin, die beschuldigt wird, eine 14-Jährige vergewaltigt und zahlreiche kinderpornografische Dateien besessen zu haben, hat vor dem Landgericht Traunstein ein Verfahren  begonnen.

Laut Ermittlern zeigen die Dateien brutale Gewaltszenen an Kindern. Die jüngsten Opfer sollen etwa drei Jahre alt gewesen sein. Zudem wirft die Staatsanwaltschaft der 55-jährigen Angeklagten die Herstellung tierpornografischer Inhalte vor.

Polizistin soll Jugendliche vergewaltigt haben - kommt es vor Gericht zu einem Deal?

Die Transfrau, die derzeit in der Männerabteilung der JVA München untergebracht ist, soll Videos produziert haben, auf denen sie selbst mit mehreren Sexualpartnern und einem Hund zu sehen ist.

Der schwerwiegendste Vorwurf ist jedoch, im August 2025 die Tochter einer Freundin bei einem gemeinsamen Ausflug in der Toilette eines Fast-Food-Restaurants vergewaltigt zu haben. Zuvor soll die Frau dem etwa 40 Jahre jüngeren Mädchen auch eine pornografische WhatsApp-Nachricht geschickt haben.

Das Landgericht Traunstein hat vier Verhandlungstage für den Prozess angesetzt, das Urteil könnte somit am 8. Oktober 2026 verkündet werden. Der Anwalt der Angeklagten regte zu Beginn des Prozesses jedoch ein Rechtsgespräch an. Dies zielt in der Regel auf einen sogenannten Deal ab, der den Prozess verkürzen und den Betroffenen die Aussage vor Gericht ersparen kann. Voraussetzung dafür ist, dass die Angeklagte ein Geständnis ablegt. Die Verteidigung forderte außerdem, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen.

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