Prozess gegen Schweizer Schläger

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Symbolbild

Der Prozess gegen drei Schweizer Jugendliche wegen versuchten Mordes wird mindestens bis Ende Juni dauern. Mike, Ivan und Benjamin sollen am 30. Juni 2009 während einer Klassenfahrt in München grundlos fünf Passanten zusammengeschlagen haben.

Die Jugendkammer des Landgerichts München I setzte am Mittwoch fünf weitere Termine bis zum 23. Juni fest, wie Gerichtssprecherin Margarete Nötzel aus der nicht-öffentlichen Verhandlung berichtete. Ein Urteil an diesem vorerst letzten Verhandlungstag sei angesichts des Terminplanes des Gerichts nicht wahrscheinlich. Die drei damals 16-jährigen Angeklagten müssen sich seit Anfang März wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Mike, Ivan und Benjamin sollen am 30. Juni 2009 während einer Klassenfahrt grundlos fünf Passanten zusammengeschlagen haben, unter ihnen einen Geschäftsmann aus Ratingen in Nordrhein-Westfalen, der bis heute unter den Folgen leidet. Weitere Opfer waren drei Männer in dem Park, in dem die Schüler zuvor gefeiert hatten, sowie ein Student. Die Schlägertour dauerte den Ermittlungen zufolge nur zehn Minuten. Die Schüler haben bisher vor Gericht zu den Vorwürfen geschwiegen.

Gericht, Staatsanwaltschaft und Anwälte führten am Mittwoch hinter verschlossenen Türen ein Rechtsgespräch - weder über den Inhalt noch über ein Ergebnis wurde aber etwas bekannt. Am Dienstag hatten die Mütter von Mike und Ivan als Zeugen zu den persönlichen Verhältnissen ausgesagt. "Die beiden sind angehört worden, mehr ist dazu nicht zu sagen", sagte Nötzel. Die anderen Elternteile hätten keine Aussage machen wollen, sagte Nötzel.

Vor allem sollen bei einem weiteren Prozesstermin am 16. Juni in einer Videovernehmung zwei Mitschüler der Weiterbildungs- und Berufsfachschule aus Küsnacht am Zürichsee als Zeugen gehört werden, die auch an der Klassenfahrt teilnahmen. Beide waren nach der Tat kurzzeitig selbst unter dem Verdacht der Beihilfe und der unterlassenen Hilfeleistung festgenommen worden, diese Verfahren wurden aber eingestellt.

Zu einer Zeugenvernehmung im März waren die Jugendlichen unter Verweis auf ihre psychische Belastung nicht erschienen. Erst nach Abschluss der Beweisaufnahme sollen nun - anders als angekündigt - der psychiatrische Gutachter Franz Joseph Freisleder sowie ein psychologischer Gutachter gehört werden.

Die Verhandlung soll am 28. April fortgesetzt werden. Weitere Termine hat die Kammer unter Vorsitz von Richter Reinhold Baier für den 12. Mai und den 2. Juni angesetzt.