Ab dem 25. Mai 2018 gelten das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz sowie die Europäische Datenschutz-Grundverordnung. Die Neuregelungen bringen zahlreiche Konsequenzen mit sich. Ein Überblick.
Polizeiaufgabengesetz und Europäische Datenschutz-Grundverordnung treten in Kraft: Ab dem 25. Mai 2018 werden das bayerische PAG und die DSGVO wirksam.
Das Gestze beziehungsweise die Verordnung bringt zahlreiche Veränderungen mit sich.
Das bedeutet das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG)
Die weitreichende Veränderung im bayerischen Polizeirecht zeigt ab 25. Mai 2018 Wirkung: Beispielsweise dürfen ab sofort DNA-Spuren auf Haut-, Augen- und Haaren auf die Herkunft des Trägers untersucht werden. Des weiteren darf die bayerische Polizei Einsätze mit Bodycams filmen, mit Drohnen beobachten, sowie dabei ungestört Demonstranten filmen.
Übrigens: Selbst die Handydaten, die in Videos von Demonstranten zu finden sind, dürfen die Behörden nun legal verwenden.
Das bedeutet die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Europäische Datenschutzschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) gilt ebenfalls ab Freitag, 25. Mai 2018. Ziel der Verordnung ist es den Datenschutz aller europäischen Bürger zu verbessern. Zukünftig ist es illegal personenbezogene Daten zu verwenden, wenn die Nutzung nicht ausnahmsweise erlaubt ist. Wichtigste Bedingung dabei: Die Einwilligung der betroffenen Person selbst. Dies stößt insbesondere Unternehmen auf, die sogenanntes "Profiling" betreiben. In der Konsequenz des DSGVO bedeutet das, dass Firmen nicht mehr automatisierte Ansammlung von Daten anhäufen dürfen, die zum Ziel haben, Eigenschaften der Nutzer oder Kunden, ohne deren Zustimmung zu dokumentieren.
Wie Unternehmen in Zukunft darauf hinweisen müssen, was sie wissen wollen und viele weitere Neuheiten der Datenschutzgrundverordnung, finden Sie hier.
red/tu