Die Public-Viewing-Verordnung gilt somit an allen 39 Turniertagen. Ohne diese Ausnahme würden die Betreiber von Public-Viewings gegen die geltenden Lärmschutzbestimmungen verstoßen.
Lärm ohne Grenze? Die örtliche Behörde entscheidet
Laut diesen Lärmschutzbestimmungen sind ab 22 Uhr ortsabhängig nur moderate Lautstärken von 35 bis 65 Dezibel erlaubt. Während der Europameisterschaft in Deutschland 2024 galt die Nachtruhe ab 1 Uhr. In der jetzigen Verordnung kommt eine generelle Grenze überhaupt nicht vor.
Laut Bundesregierung sollen Städte und Gemeinden diesmal selbst entscheiden können, ob sie ein Public-Viewing genehmigen oder nicht. Einen allgemeinen Anspruch darauf, dass Public-Viewing-Veranstaltungen erlaubt werden, wird es aber nicht geben.
"Die Fußball-Weltmeisterschaft ist mit 104 Spielen [...] in verschiedenen Zeitzonen und vielen Anstoßzeiten sehr umfangreich. Deshalb muss jede Veranstaltung einzeln geprüft werden. Die zuständige Behörde vor Ort entscheidet dann nach sorgfältiger Abwägung, ob sie erlaubt wird", so die Bundesregierung weiter.
Genehmigung ist kein Selbstläufer - wichtige Kriterien
Trotz der Sonderregelungen müssen Anträge für Public-Viewings also von den jeweiligen Kommunen genehmigt werden. Es gibt zudem noch weitere Faktoren, die darüber entscheiden, ob ein Antrag genehmigt wird oder nicht.
Eine örtliche Behörde muss für eine Genehmigung etwa den Abstand zu Wohnungen berücksichtigen. Auch "technische und organisatorische Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen" müssen in die Abwägung einfließen, so das Bundesumweltministerium.
Auf die Frage, ob die Verordnung auch für den einfachen Nachbarn gelte, der sein Fernsehgerät in den Garten stellen möchte, schreibt das Ministerium, dass dies nicht der Fall sein werde. Die Verordnung umfasse nur öffentliche Veranstaltungen.
Nicht nur Fans: Kritik an der Public-Viewing-Verordnung
Während unter anderem der Deutsche Fußballbund (DFB) die Public-Viewing-Verordnung - naheliegenderweise - unterstützt, gibt es auch Kritik zu den Plänen der Bundesregierung. Der Arbeitsring Lärm der Deutschen Gesellschaft für Akustik (ALD) schreibt in einer Stellungnahme zur geplanten Gesetzesänderung:
"Der ALD hatte ein sorgfältiger durchdachtes Vorgehen hinsichtlich einer Regelung erwartet, die beim Schutz gegen Lärm bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien gelten soll, wobei insbesondere auf das Interesse der Nachbarschaft mehr Rücksicht genommen wird."
Übrigens: Es ist nicht das erste Mal, dass die sonst so strengen Vorschriften der Nachtruhe für ein Großevent ausgesetzt werden. Schon bei der Heim-WM 2006 hatte es Sonderregelungen gegeben.
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