In Bayern wurden zuletzt einige Lockerungen beschlossen. In Kitas gab es jedoch auch eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen. Diese betreffen vor allem die Testpflicht. Aber auch weitere Änderungen in Schulen und Kitas wurden verkündet.
Corona-Regeln in Schulen und Kitas: Das gilt ab sofort in Bayern
Verschärfung bei der Testpflicht in Kitas beschlossen
Positiv Getestete müssen zu Hause bleiben - andere jedoch nicht zwangsläufig
Wann werden ganze Kita-Gruppen geschlossen oder gehen Klassen in Distanzunterricht?
Corona in Bayern: Diese Regeln gelten in Schulen und Kitas
Seit 10. Januar müssen alle Kinder dreimal wöchentlich getestet werden. Für die Tests sind die Eltern zuständig - sie müssen in der Kita Test-Nachweise oder eine schriftliche Bestätigung vorlegen, dass sie ihr Kind negativ getestet haben. Neu ab dieser Woche (konkret ab 09. Februar) - in Anlehnung an die Regelung für Schulen: Nach einer Corona-Infektion in einer Gruppe unterliegen alle übrigen Kinder an den fünf darauffolgenden Betreuungstagen einer täglichen Selbsttestnachweispflicht. Damit wird das Testmanagement in der Kindertagesbetreuung verschärft und an die Regeln in Schulen angeglichen.
Die Eltern sollen dafür zusätzliche Berechtigungsscheine erhalten, mit denen sie kostenlose Schnelltests in der Apotheke erhalten. Grundsätzlich müssen die Eltern von Kindern, die nicht geimpft oder genesen sind, derzeit dreimal pro Woche einen negativen Selbsttest vorlegen oder glaubhaft machen, dass das Kind negativ getestet wurde. Die Testpraxis ist deshalb wegen der fehlenden Verbindlichkeit durchaus umstritten.
Für alle Schüler sind grundsätzlich drei Corona-Tests pro Woche vorgeschrieben. Bei einem positiven Corona-Fall in einer Schulklasse müssen alle Schüler täglich getestet werden und das fünf Schultage lang. Kommt ein weiterer Infektionsfall hinzu, beginnt die Fünf-Tage-Frist von vorn.
Regeln in Schulen und Kitas: Positiv Getestete müssen zu Hause bleiben
Es gilt weiterhin, dass der Kita- oder Schulbesuch nach einem positiven Corona-Test verboten ist. Die Isolation dauert in der Regel zehn Tage, kann aber nach sieben Tagen mit einem negativen Schnell- oder PCR-Test beendet werden, wenn das Kind oder der Jugendliche keine Corona-typischen Symptome aufweist.
Regeln für Kita-Kinder: Wird ein Kind zu Hause positiv getestet, darf es nicht in die Kita kommen. Ein positiver Selbsttest muss dann durch einen PCR-Test überprüft werden. Auch nach einem positiven PCR-Pooltest in der Kita gilt für das betroffene Kind eine Absonderungspflicht. Eltern sollten die Einrichtung über ein positives Testergebnis ihres Kindes sofort informieren.
Regeln für Schul-Kinder: Bekommt ein Schüler einen positiven Test in der Schule, muss er von den Eltern abgeholt werden oder selbst nach Hause gehen. Anschließend muss der positive Schnelltest auch durch einen PCR-Test bestätigt werden.
Erstmal keine Quarantäne für andere Kinder bei Corona-Fällen
Die wichtigste Neuerung bei den Corona-Regeln in Schulen und Kitas ist wohl, dass es keine Kontaktpersonenermittlung durch das Gesundheitsamt nach einem positiven Corona-Fall gibt. Somit muss auch keines der Kinder oder Jugendlichen nach einem positiven Corona-Fall automatisch in Quarantäne.
Das gilt in Kitas bei einem positiven Fall: Solange nur einzelne Kinder positiv getestet worden sind, dürfen die anderen Kinder die Einrichtung weiterhin besuchen.
Das gilt in Schulen bei einem positiven Fall: Angesichts des "hohen Infektionsschutzniveaus" in den Schulen ist dort laut Gesundheitsministerium keine Kontaktpersonenermittlung durch das Gesundheitsamt notwendig. Alle negativ getesteten Schüler "besuchen unter einem intensivierten Testregime weiterhin den Unterricht", stellt das Ministerium klar. Kultusminister Michael Piazolo sagt dazu: "Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrkräfte können niemanden in Quarantäne schicken." Denn dies dürfen nur Gesundheitsämter.
Der Träger oder die Leitung der Einrichtung soll die jeweilige Gruppe dann für fünf Tage schließen, wobei Wochenenden und Feiertage dazuzählen. Die Schließung gilt erst ab dem folgenden Tag, damit die Kinder nicht kurzfristig abgeholt werden müssen. Wird also zum Beispiel am Donnerstag die Schließung angekündigt, gilt sie von Freitag bis einschließlich Dienstag.
Zudem kann das Gesundheitsamt für alle Kinder der betroffenen Gruppe auch eine Quarantäne anordnen - sofern sie durch einen Impf- oder Genesenenstatus nicht ausgenommen sind.
Wann gibt es Distanzunterricht in der Schule?
Distanzunterricht für eine komplette Klasse soll es laut Gesundheitsamt nur noch "im Einzelfall" geben. Als Richtwert gilt: Ist etwa die Hälfte der Schüler nicht in der Schule, kann die Schulleitung die Klasse in Distanzunterricht schicken. Dies gilt dann für alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen. Das Gesundheitsministerium betont, dass dies aber noch "keine Quarantäneanordnung darstellt".
Muss eine ganze Klasse wegen eines Corona-Ausbruchs in den Distanzunterricht, informiert die Schule das Gesundheitsamt. Dieses kann dann ergänzend alle Schüler der jeweiligen Klasse als enge Kontaktpersonen kategorisieren. Für sie gilt dann eine Quarantänepflicht - sofern sie von dieser durch ihren Impf- oder Genesenenstatus nicht ausgenommen sind.
Nicht in Quarantäne müssen Geboosterte, frisch Genesene, frisch doppelt Geimpfte sowie alle Schüler, die über einen Antikörper- oder einen Genesenennachweis verfügen und zudem mindestens einmal geimpft wurden. Auch sie sollten aber laut Ministerium dringend Kontakte reduzieren.
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