Lebenslang für Hammer-Mörder: Er zündete die Leiche an und gab sich als Retter aus

1 Min
Münchner Hammer-Mörder verurteilt: Er zündete die Leiche an und gab sich als Retter aus
Im Englischen Garten in München kam das Opfer zu Tode.
SplitImage 1734612531
Collage inFranken.de: Matthias Balk ; Peter Kneffel (beide dpa)
Mann verbrennt unter Brücke in München
Im Englischen Garten in München kam das Opfer zu Tode.
Mann verbrennt unter Brücke in München
Matthias Balk (dpa)

Ein mysteriöser Leichenfund erschütterte München vor rund einem Jahr. Jetzt wurde ein Mann wegen Mord zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Das Landgericht München I hat einen 57-jährigen Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, weil er einen Obdachlosen im Englischen Garten ermordet hat. Das Gericht hatte keinerlei Zweifel daran, dass der Mann den 78-Jährigen mit einem Hammer tötete. Er schlug "mindestens zwölf mit höchster Intensität geführten Schlägen" auf ihn ein. Nach dem Mord zündete der Täter den Körper an, um Spuren zu beseitigen.

Vor etwa einem Jahr hatte der Fall München erschüttert, als die verbrannte Leiche unter einer Brücke entdeckt wurde. Nach der Tat im vergangenen Jahr befürchteten die Ermittler zunächst, es könnte sich um ein "Hassverbrechen zum Nachteil von Obdachlosen" handeln, ähnlich wie Fälle, die zur gleichen Zeit in Wien für Aufsehen sorgten.

Grausame Tat im Englischen garten: Mörder spielte vor der Polizei einen verzweifelten Retter 

Eine Ermittlungsgruppe bestehend aus 17 Beamten begann mit der Untersuchung des Falls und folgte 34 Zeugenhinweisen. Zu Beginn blieb die Identität des verbrannten Opfers unklar. Der verurteilte Mann, ein Ungar, stammt ebenfalls aus der Obdachlosenszene. Laut Gericht spielte er den "entsetzten Auffinder des brennenden Leichnams". Die vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl sagte, er habe sich auch als verzweifelter Retter inszeniert. Der Indizienprozess erbrachte ein klares Gesamtbild.

 

Der Mann wurde des Mordes sowie des Raubes mit Todesfolge schuldig gesprochen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Mord aus Habgier und mit der Absicht der Spurenbeseitigung vor. Dem 57-Jährigen ging es offenbar unter anderem um das Handy des Opfers. In ihrem Abschlussplädoyer forderte die Staatsanwaltschaft neben der lebenslangen Haftstrafe die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Bewährung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen hätte. Diese Forderung lehnte das Gericht ab.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe während des Prozesses und brachte einen Dritten als möglichen Täter ins Spiel. "Der Angeklagte bestreitet, das Opfer ermordet, ausgeraubt und angezündet zu haben", hatte sein Anwalt zu Beginn der Verhandlung erklärt. Die Verteidigung verlangte daher einen Freispruch. Diesem Argument folgte das Gericht nicht.

Wie wir künstliche Intelligenz einsetzen